Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 178

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sodass mich die Position in der Frage ein bisschen wundert. (Abg. Dr. Lichtenecker: Du machst es dir sehr einfach!) – Mit sehr viel Behutsamkeit in diesem Bereich, weil: nur Großereignisse, befristet, also ganz selten stattfindend (Abg. Dr. Lichtenecker: Vier Wochen!), alle paar Jahre. Da erspart man sich einen bürokratischen Weg.

Das ist ein vernünftiger, von viel Augenmaß getragener Vorschlag, der nicht häufig zur Anwendung kommt und eher ein Beitrag dazu ist, das Zusammenleben zu erleichtern. Aber, wie gesagt, Sie können in dem Bereich noch zustimmen.

Der zweite Punkt ist angesprochen worden: die Betriebsübergabe. Es ist eine lang gehegte Forderung, dass wir gerade dort vorsorgen, wo Junge das Wagnis auf sich nehmen, den Betrieb fortzuführen, dass sie sozusagen nicht erschlagen werden, wenn sie innerhalb von fünf Minuten alles zu ändern haben. Gerade zum Beispiel im Gastgewerbe sehen wir das Problem, da kostet dann eine Entlüftungsanlage mehr als der ganze Betrieb. Da sollte man einen vernünftigen Zeitrahmen haben, in dem man das durchführen kann.

Zum Dritten nur noch zwei Worte, da Kollege Steindl schon darauf hingewiesen hat: Wir haben mit dieser Novelle auch ein dichtes Netz von Haftpflichtversicherungen für den Bereich Bau endgültig komplettiert, das heißt Sachschaden, Personenschaden und auch – nach langer Diskussion – Vermögensschaden, eine Haftpflichtversicherung für die bauenden Unternehmen. Das bedeutet, der potenziell Geschädigte hat selbst dann, wenn es ein Insolvenzverfahren geben sollte, die Chance, auf einen Haftungsfonds zu kommen, der den Schaden deckt.

Die Klarstellung, die wir bereits im Ausschuss getroffen haben, ist, dass das natürlich nicht die eigene Bauleistung des Unternehmers betrifft, also die Garantieleistung und das, was er herstellt, wohl aber das, wenn zum Beispiel ein Vermögensschaden außer­halb der Baustelle besteht. Ein typisches Beispiel war: Baugrube, Aushub, es entsteht ein Loch am Gehsteig daneben, es fällt jemand hinein, er hat kaputte Kleidung – Sachschaden –, er hat eine Verletzung – Personenschaden – und einen Verdienstent­gang – da hat er auch noch einen Vermögensschaden. All das ist umfasst.

Bereits im Abänderungsantrag im Ausschuss haben wir eine Differenzierung zwischen größeren und kleineren Unternehmen gemacht. Ich sage es bewusst, weil es in der Regierungsvorlage noch drinnen war, aber schon mit dem Ersuchen, dass eine parla­mentarische Behandlung erfolgt. Wir müssen bei diesem „one size fits all“ aufpassen. Ich habe das in meiner eigenen Branche erlebt, wo man dann pauschal sagt, für die Schadenssumme musst du etwas tun. Das kann für den Kleinen viel zu viel und beim Großen viel zu wenig sein.

Ich möchte es am Beispiel Bau erklären: Ein kleiner Baumeister mit fünf Leuten kann schon einen größeren Schaden auslösen. So mag vielleicht 500 000 € Schaden an Dritten passieren, aber das ist nicht vergleichbar mit dem Risiko, das bei einer Großbaufirma herrscht, die einen Staudamm herstellt. Wenn dort etwas passiert, kostet allein schon das erste Gutachten mehr als 1 Million. Wir haben jetzt, glaube ich, mit 1 Million und 5 Millionen eine gute Balance gefunden, und ich halte das insgesamt für einen guten Beitrag.

Letzter Punkt: Sonntagsöffnung als Anlassgesetzgebung. Liebe Ruperta! Wann, wenn nicht da, musst du handeln? Wenn wir eine Gesetzeslage haben, wo findige Juristen es schaffen, bei einer Drogeriekette formal zu sagen, das ist ein Gasthaus und da sperren wir 800 Filialen in Österreich auf, dann ist es in 5 Minuten mit der Sonntags­ruhe vorbei, denn das wird nicht die einzige Drogeriekette sein. Und daher ist der Antrag, den Kollege Katzian dann einbringen wird, ein guter, weil er das klarstellt, was dieses Haus wollte. (Abg. Dr. Lichtenecker: Passt eh!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite