Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 179

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Gastwirte, Konditoreien, Bäcker, die offen haben dürfen, dürfen auch in kleinem Um­fang mit etwas handeln. Aber es kann sich nicht jemand einfach ein Kapperl aufsetzen und erklären: Heute bin ich Gastwirt!, und in Wirklichkeit ist er eine Drogerie. Das war nie gemeint, nie gewollt und nie die Intention des Gesetzgebers.

Deshalb halte ich es für eine gescheite Regelung, die uns auch, nachdem diese Gruppe das jetzt zurückgezogen hat, die Chance gibt, das rechtzeitig zu regeln. Dann braucht niemand damit neu anzufangen, und wir können diesen Teil an Lebensqualität in Österreich erhalten. Ich sehe das auch als gutes Beispiel des Zusammenwirkens der Sozialpartner, zwischen den Fraktionen, innerhalb der Interessengruppen, aber auch zwischen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberschaft, und ich lade Sie herzlich ein – ich freue mich, dass die Grünen bei der gesonderten Abstimmung mit dabei sind –, dass wir diesen Bereich möglichst geschlossen beschließen.

Lassen wir den Sonntag frei! Alle wollen ausschlafen, auch die Angestellten im Handel. Ich wünsche dem Gewerkschaftsvorsitzenden, dass wir das noch ein paar Jahre erhalten können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


17.43.59

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Wesentlichen umfasst diese Änderung der Gewerbeordnung fünf Punkte. Ich muss sie jetzt nicht noch einmal aufzählen, das haben Kollege Matznetter und Kollege Steindl schon gemacht. Auch wenn es nicht der große Wurf bei der Änderung der Gewerbeordnung ist, so ist es doch in Teilbereichen eine Verbesserung, und deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen.

Aber, Herr Bundesminister, ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt – Herr Kollege Steindl hat es ja auch erwähnt –, in den nächsten Jahren stehen 55 000 Betriebe zur Betriebsübergabe an. Und diese nur mit den Betriebsübernahmeverfahren zu erwei­tern, das ist bei der Änderung der Gewerbeordnung zu wenig. Sie wissen genau, dass, wenn heute ein Betrieb übergeben wird, im Betriebsanlagenrecht in der Zwischenzeit ein bürokratischer Aufwand erforderlich ist, der natürlich mit unheimlichen finanziellen Mitteln verbunden ist.

Da ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Ich kann Sie wirklich nur ersuchen, Herr Bundesminister, dass Sie bei der Änderung der Gewerbeordnung oder überhaupt bei der Neufassung der Gewerbeordnung wirklich dranbleiben und versuchen, so schnell wie möglich Verbesserungen herbeizuführen.

Ich habe Ihnen anhand eines Beispiels erzählt, wie einer Gastwirtschaft in Bregenz nur durch die Änderung des Wirtes – der alte Wirt ist in Pension gegangen, und der Besitzer hat das übernommen – elf Seiten an Auflagen entstanden sind, mit einem Gesamtkostenaufwand von über 700 000 €. Das kann ein normales kleines Gasthaus nie erwirtschaften. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und wenn Sie sich jetzt vorstellen, dass das bei 55 000 Betrieben, die in den nächsten Jahren zur Übergabe anstehen, ähnlich abläuft, dann wissen Sie, dass das für die Klein- und Mittelbetriebe speziell auch im Gasthausbereich eine unheimliche Belastung darstellt. Ich kann Sie wirklich nur ersuchen, hier dranzubleiben.

Sie haben es ja vorgezeigt, dass Sie jetzt mit diesem Abänderungsantrag relativ schnell reagiert haben. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass die Sonntagsöffnung nicht freigegeben werden darf. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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