18.48
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch diese Vorlage hat ihren Ursprung im Beschluss des Nationalrates vom Mai dieses Jahres, als wir die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen haben. Ab 1. Jänner 2014 werden ja viele Bundes- und Landesbehörden aufgelassen und damit die Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger beschleunigt und vereinfacht. Der damit verbundene wertvolle Beitrag zur Verwaltungsreform wurde an diesen beiden Plenartagen bereits mehrmals ausführlich besprochen.
Mit der Strukturreform in der Verwaltung, das hat auch Kollege Wittmann angesprochen, ist auch die Auflösung der Datenschutzkommission verbunden, was Österreich EU-rechtlich jedoch Probleme bereiten könnte. Wir sind nämlich aufgrund der EU-Datenschutzrichtlinie verpflichtet, eine Kontrollstelle zur Überprüfung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften einzurichten. Und aus diesem Grund wird die Datenschutzkommission zwar aufgelassen, aber durch eine Datenschutzbehörde ersetzt. Diese wird von einem für fünf Jahre bestellten Leiter geleitet. Bescheide der Datenschutzbehörde können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Entscheidungen soll ein Senat unter Einbindung fachkundiger Laienrichter treffen.
Ich darf Sie um Zustimmung ersuchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.
18.50
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie von meinen Vorrednern schon ausgeführt, ist der Grund für die zur Debatte stehende Datenschutzgesetz-Novelle 2014 eine Richtlinie der EU, die eben festgestellt hat, dass die alte Datenschutzkommission, die ja dem Bundeskanzleramt unterstellt war und auch gegenüber dem Bundeskanzler berichtspflichtig war, nunmehr in dieser neuen Verwaltungsgerichtsbarkeitskonstellation keine rechtsstaatliche Existenzberechtigung mehr hat, weshalb mit dieser Regierungsvorlage nunmehr eine neue Datenschutzbehörde geschaffen wird, die eine unabhängige Behörde mit eigener Personalhoheit und eigenständiger Behördenstruktur sein wird und die nunmehr auch in ihrer personellen und inhaltlichen Zusammensetzung dieser Datenschutzrichtlinie entsprechen wird.
Für uns war es aber wichtig, dass wir nicht nur die Etiketten ändern, dass wir nicht nur neue Begrifflichkeiten einführen, sondern dass auch inhaltlich einige Anpassungen, eine Weiterentwicklung dieses Datenschutzgesetzes erfolgen, was uns auch gelungen ist. Und da darf ich mich sowohl bei den Regierungsparteien als auch bei den Referenten meines Klubs bedanken, die in guten Verhandlungen einige wesentliche Punkte der Neuerungen im Datenschutzgesetz erreichen konnten.
Ich darf hier nur erwähnen, dass der ursprünglich im Erstentwurf vorgesehene Fachbeirat nunmehr ersatzlos gestrichen und der Datenschutzrat als Beratungsgremium aufgewertet wird. Er darf nunmehr auch Gutachten erstellen oder solche in Auftrag geben. Und ich möchte auch den jährlichen Bericht nicht unerwähnt lassen, der an den Bundeskanzler zu richten ist und nunmehr auch dem Parlament vorliegen wird, was somit auch eine transparente Beurteilung der Arbeit der neuen Datenschutzbehörde ermöglichen wird.
Besonders wichtig ist es mir auch, noch auf die Ausschussfeststellung hinzuweisen, da es da möglicherweise einen Interpretationsspielraum gibt, wer Parteienstellung und eine Beschwerdemöglichkeit im Rahmen der Bundesgerichtsbarkeit hat. Also nicht nur Auftraggeber des öffentlichen Rechts, sondern natürlich auch – und das geht aus dieser Ausschussfeststellung hervor – private Auftraggeber sind nunmehr berechtigt,
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