Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 201

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diese Höchstgerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen beziehungsweise Höchstgerichte anzurufen. So gesehen ist das eine gute Reform, eine gute Weiterentwicklung des bestehenden Datenschutzrechtes, der wir gerne unsere Zustimmung geben werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.53.17

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! In einem Punkt muss ich meinen Vorrednern widersprechen: Es ist nicht die Richtlinie der Grund, dass wir heute diese Novelle verabschieden, das haben wir schon vor einem Monat erledigt, sondern der Hintergrund ist, dass wir die Behördenstruktur ändern, weil wir die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt haben und daher die Behördenstruktur auch im Bereich des Datenschutzes neu geregelt werden muss. Das ändert aber nichts daran, dass es einen zwingenden Grund gibt, diese Novelle heute zu beschließen.

Es hat auch – und das hat der Kollege vor mir schon gesagt – Verhandlungen mit der Opposition gegeben. Es sind einige Änderungswünsche berücksichtigt worden. Wir werden daher der Novelle auch zustimmen.

Herr Staatssekretär, es wird auf lange Sicht nicht reichen, das Türschild zu ändern – also statt „Datenschutzkommission“ „Datenschutzbehörde“ –, sondern wir müssen die grundlegenden Probleme der Datenschutzbehörde angehen. Und das grundlegende Problem lautet folgendermaßen: Es gibt immer mehr Aufgaben, aber gleichbleibendes Personal. Ich habe mir angeschaut, welche Aufgaben wir hier im Parlament alleine für die Datenschutzbehörde vor gar nicht allzu langer Zeit beschlossen haben. Das war die Vorratsdatenspeicherung, die Transparenzdatenbank, die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2011, die TKG-Novelle 2011, ELGA, alles Vorhaben, an die wir uns noch gut erinnern können, weil sie gerade ein, zwei Jahre zurückliegen, alles Novellen, die neue Aufgaben für die Datenschutzbehörde vorsehen.

Mehr Personal hat es nicht gegeben. Die Datenschutzbehörde hat, wenn ich richtig informiert bin, in den letzten zehn Jahren gerade eine Dienststelle mehr bekommen. Mehr Aufgaben, aber nicht mehr Personal heißt nichts anderes, als dass man den Aufgaben immer weniger nachkommen kann und dass der Datenschutz auf der Kontrollebene natürlich mittelfristig ein Problem bekommt. Und wenn man den Daten­schutzbericht aufmerksam liest, dann sieht man, dass von der Datenschutzkommission alt, der Datenschutzbehörde neu ja ganz offen über die Probleme geredet wird. Da heißt es, dass eine Erledigung im Ombudsmann-Verfahren nicht mehr in den vorge­sehenen sechs Monaten möglich sein wird. Oder es heißt bei den amtswegigen Kontrollverfahren, dass man nicht mehr im erwünschten Umfang kontrollieren kann.

Was die Vorratsdatenspeicherung betrifft, sollte die Datenschutzbehörde eigentlich die Provider kontrollieren, ob sie den Löschpflichten nachkommen beziehungsweise ob sie unter den gesetzlich vorgesehenen Rahmenbedingungen speichern. Bis jetzt hat es meinen Informationen nach noch keine einzige Kontrolle eines Providers gegeben, nicht, weil die Datenschutzbehörde das nicht tun würde, sondern sie hat das Personal nicht und sie hat vor allem das notwendige Personal dafür nicht, denn dafür bräuchte man technische Mitarbeiter, die das Know-how haben. Und auch da steht im Daten­schutzbericht ganz offen drinnen, man hat diese Mitarbeiter mit dem notwendigen technischen Know-how nicht, weil es die dafür notwendigen Dienststellen nicht gibt. Das ist eine unerfreuliche Situation.

 


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