Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll202. Sitzung / Seite 31

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zusätzlich war der Grund, dass viele kleine Bauern von einem derartigen Verbot betroffen sind und auch nicht wissen, wie sie Alternativen einsetzen sollen. Und die EFSA-Studie, die im Auftrag der Kommission verfasst wurde, hat selbst ausgesagt (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), es bräuchte weitere Versuche, weitere Daten, sodass es noch keinen abschließenden Bericht gibt.

Zur Frage 2:

Das Abstimmungsverhalten erfolgte ausschließlich auf fachlicher und wissen­schaft­licher Basis. (Haha-Rufe bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Zur Frage 3:

Ganz klar: nein. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ist das jetzt argumentiert?)

Zur Frage 4:

Die MELISSA-Studie – ich habe das bereits ausgeführt – war eine Bund-Bundesländer Kooperation und ist im Oktober 2008 bei der AGES beauftragt worden. Die AGES hat hinsichtlich der Transparenz erklärt, dass die Unabhängigkeit durch wissenschaftliche Standards gewährleistet wurde, dass Auftrag und Endbericht einer Bewertung externer und unabhängiger Forscher unterzogen wurden, dass die Untersuchungen durch die Akkreditierungsbehörde überprüft wurden und dass eben die Ergebnisse dem Parla­ment vorgestellt wurden.

Theo Jachmann, den Sie erwähnen, hat mich nie begleitet. Er war als Auskunftsperson in diesem Unterausschuss eingeladen. Ich war bei dieser Sitzung gar nicht anwesend.

Zur Frage 5:

Nein. Es hat auch bisher keine Zuwendungen gegeben.

Zur Frage 6:

Natürlich keinen.

Zur Frage 7:

Die Bundesanstalt für Ernährungssicherheit hat auf Grundlage der geltenden Risiko­abwertung der EFSA im Rahmen der MELISSA-Studie eine Bewertung durchgeführt. Sie ist zum Schluss gekommen, dass Maßnahmen gesetzt wurden und dass die Bauern strenge Auflagen einhalten müssen.

Zu den Fragen 8 bis 12:

Das habe ich bereits in meinem Eingangsstatement beantwortet.

Zur Frage 13:

Die in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen von Pflanzenschutzmitteln werden nach Wirkstoffgruppen jährlich im Grünen Bericht veröffentlicht. Umfasst sind die Anwendungsgebiete: in der Landwirtschaft sowohl für den konventionellen als auch für den Biobereich, in der Forstwirtschaft, bei kommunalen Anwendungen in Gärten und in Parks, sowie in Straßenmeistereien und auch bei den ÖBB, in Kleingärten und im Freizeitbereich.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite