Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll202. Sitzung / Seite 32

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Im Jahr 2011 wurden laut unserer Abteilung insgesamt 3 455 Tonnen in Verkehr ge­bracht. Die Zahlen für 2012 und 2013 liegen noch nicht vor. Allerdings ist im Vergleich zu 1991 damit die in Verkehr gebrachte Wirkstoffmenge an Pflanzenschutzmitteln um knapp 25 Prozent gefallen.

Zur Frage 14:

Die Inhalte der Inserate entsprachen den gesetzlichen Zielbestimmungen des § 1 Landwirtschaftsgesetz und des Regierungsprogrammes.

Zu den Fragen 15 und 16:

Wenn Sie bei Printmedien von untergeordneter Reichweite oder Bedeutung auf agra­rische Medien anspielen, so muss ich auf die Tatsache verweisen, dass das Bundes­ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Fachminis­terium eine besondere Informationspflicht an die bäuerliche Bevölkerung trifft. Der Rechnungshof hat empfohlen, medien-, themen-, zielgruppen- und reichweitenorien­tiert auszuwählen, wobei die Zielgruppe im Vordergrund steht.

Zur Reichweite: Die „BauernZeitung“ ist mit 137 000 Stück Auflage wöchentlich die reichweitenstärkste Zeitung im ländlichen Raum, sie erreicht 76 Prozent der Bauern. „Blick ins Land“ hat eine Auflage von rund 156 000 Stück monatlich und ist das reichweitenstärkste Agrar-Monatsmagazin. Diese Medien wurden bewusst für Zielgruppenkommunikation genutzt. Die Schaltungen zwischen 2006 und 2012 betrugen nach Auskunft der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit für „Blick ins Land“ 366 007 € und für die „Österreichische BauernZeitung“ 501 758 €.

Zur Frage 17:

Die „Österreichische BauernZeitung“ gehört den Gesellschaftern Österreichischer Agrarverlag Druck und Verlags Gesellschaft m.b.H., Bauernzeitung GmbH, AGRO Werbung GmbH, Neues Land Medien GmbH und Österreichischer Bauernbund.

Eigentümer von „Blick ins Land“ ist laut Impressum die SPV Printmedien Gesellschaft m.b.H. (Abg. Petzner: Jetzt haben Sie es gelernt in der Zwischenzeit!)

Zur Frage 18:

Sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, Sie haben selbst eine Sachverhaltsdar­stellung eingebracht; wie Sie wissen, laufen die Ermittlungen dazu noch.

Zu den Fragen 19 und 20:

Die Vergabe von IT-Leistungen, darunter auch der Relaunch der Internetseite www.lebensministerium.at, an die LFRZ GmbH erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesvergabegesetzes in der geltenden Fassung und den dort vorge­sehenen Verfahren unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbots entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter. Die Beauftragung der LFRZ GmbH durch das Lebensministerium erfolgte deshalb, da es sich bei der LFRZ GmbH aus vergaberechtlicher Sicht um eine Einrichtung handelt, über die der öffentliche Auftraggeber, die Republik Österreich, eine Aufsicht wie über eine eigene Dienststelle ausübt und die LFRZ GmbH ihre Leistungen im Wesentlichen für die Republik Österreich erbringt.

Die Ausgaben des BMLFUW an die LFRZ GmbH betrugen in den Jahren 2008 bis 2012 rund 23,22 Millionen €. Dies betraf vor allem die Bereiche INSPIRE und


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