Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll202. Sitzung / Seite 64

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Begründung

Bienen sind wichtige Nutztiere. Zwei Drittel der wichtigsten Kulturpflanzen sind laut FAO von der Bestäubung durch Bienen abhängig. Nicht umsonst stellt der Entwurf eines Berichtes über die Gesundheit von Honigbienen und die Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Europäischen Parlament fest, „dass Imkerei und biologische Vielfalt miteinander in Wechselwirkung stehen; in Erwägung, dass Bienenvölker mit der Bestäubung für die Umwelt und die Gesellschaft wichtige öffentliche Güter bereitstellen und somit Ernährungssicherheit gewährleisten und die biologische Vielfalt erhalten. In Erwägung, dass Bienenweiden und ein abwechslungsreiches Trachtangebot Bienen mit den reichhaltigen Nährstoffen versorgen, die sie für ihre Gesundheit benötigen“.

Zwischen Bienenverlusten und insektizidgebeiztem Saatgut gibt es einen unbestreit­baren Zusammenhang. Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) identifiziert Risiken durch Neonicotinoide für Bienen und kommt zu dem Schluss: „Nur die Verwendung bei Nutzpflanzen, die für Honigbienen uninteressant sind, wurde als akzeptabel erachtet.“ (http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/130116.htm).

Ebenso kommt eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) im Auftrag des Europäischen Parlamentes zu dem Schluss: „Although bee declines can be attributed to multifarious causes, the use of neonicotinoids is increasingly held responsible for recent honeybee losses” (http://www.europarl.europa.eu/committees/en/studiesdownload.html?file=79433&languageDocument=EN). Ein Verbot der Neonicotinoide scheint also geboten.

Unabhängig davon, ob ein solches Verbot für jeglichen Einsatz oder nur in Teilbe­reichen in Kraft tritt, wird das für einige Landwirte und Landwirtinnen zu Umstellungs­schwierigkeiten und ggf. zu Einkommensverlusten führen, die den Fortbestand des landwirtschaftlichen Betriebes akut gefährden.

26 Prozent der Bienenvölker in Österreich haben den Winter 2011/2012 nicht überlebt. Das stellten Forscher vom Institut für Zoologie an der Universität Graz anhand von Um­fragen unter heimischen Imkereien fest (https://survey.uni-graz.at/index.php?sid=53364&lang=de). Die normale Ausfallquote an Bienenvölkern über den Winter liegt zwischen 5-15 Prozent. Zahlreiche Bienen sind also ver­schwunden, und die Imkerinnen und Imker müssen die Verluste selber tragen. Würden aber die Imkerinnen und Imker ihre Bienenbestände nicht neu aufbauen, indem sie Völker oder Schwärme kaufen, so hätte dies schwerwiegende Folgen für die Bestäubung.

Um die wichtigen und vielfältigen Funktionen der Bienenhaltung und ‑zucht in Öster­reich zu erhalten und den LandwirtInnen einen Umstieg in eine Landwirtschaft ohne Neonicotinoide zu ermöglichen, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, Mittel in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro für die Entschädigung der Imker und Imkerinnen bereitzustellen, für Bienenverluste die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Neonicotinoiden stehen.

 


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