Da die Wirkstoffe in der Pflanze nur langsam abgebaut werden, hält die Wirkung dieser Pflanzenschutzmittel längere Zeit an. Dabei werden aber nicht nur Schadinsekten sondern auch Bienen oder Schmetterlinge, die Pollen oder Nektar von einer behandelten Pflanze fressen, vergiftet.
Bereits im Frühjahr 2008 kam es in Deutschland (Rheingraben), Italien und Slowenien nach dem Einsatz von clothianidingebeiztem Maissaatgut mit pneumatischen Sämaschinen zu schweren Bienenverlusten. Die dazu in Deutschland durchgeführten Untersuchungen ergaben einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anwendung dieses insektiziden Beizmittelwirkstoffes und den aufgetretenen Bienenschäden.
In Österreich wurden mit dem Projekt Melissa auch Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gemacht. Dabei zeigte sich, dass die aufgetretenen Bienenschäden in Österreich rückstandsanalytisch häufig mit der Verwendung von insektizidgebeiztem Mais- und Ölkürbissaatgut in Zusammenhang zu bringen sind. Aber nicht nur bei Bienen sondern auch bei Bienenbrotproben, Pflanzen- und Honigproben wurden Rückstände von insektiziden Saatgutbeizmitteln festgestellt.
In Deutschland und Italien wurde bereits mit einem Verbot der Bienen gefährdenden Beizmittel reagiert. Trotz weiterer Bienenschäden wurden in Österreich zur Vermeidung von Bienenschäden durch den weiteren Einsatz von insektiziden Saatgutbehandlungsmitteln lediglich Änderungen beim Ausbringen des gebeizten Saatgutes umgesetzt.
Obwohl eine Studie des österreichischen Umweltbundesamtes zu der Schlussfolgerung kommt, dass die Neonicotinoide für das Bienensterben verantwortlich sind und der Einsatz deshalb im Sinne des Vorsorgeprinzips ausgesetzt werden sollte wurde ein Verbot von Neonicotinoide bisher nicht umgesetzt.
Auch Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben im Jänner 2013 „eine Reihe von Risiken für Bienen identifiziert, die von drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen, nachdem sie von der Europäischen Kommission mit der Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zur Saatgutbehandlung bzw. in Form von Granulat ersucht wurden. Denn Neonicotinoiede stellen aus Sicht des Bienenschutzes vor allem in Mais-, Raps- und Sonnenblumenbeständen ein Risiko für die Bienen dar.
Angesichts des weltweiten Bienensterbens will nun die EU-Kommission den Gebrauch bestimmter Insektenvernichtungsmittel einschränken, dabei soll aber die Verwendung der Pestizide für Wintergetreide und Pflanzen, die keine Bienen anlocken, weiterhin erlaubt werden. Um die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu schützen ist aber auch ein Verbot von Neonicotinoiden für Wintergetreide und anderen Pflanzen wünschenswert.
Es ist auch ein österreichweiter Reduktionsplan bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig, damit die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln unter Festlegung von konkreten Zielen auf ein Mindestmaß reduziert wird und regelmäßige Evaluierungen stattfinden. Im Nationalen Aktionsplan zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sind daher Programme zur stetigen Verringerung der Risiken und Auswirkungen durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festzulegen, mit denen die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um damit die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
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