Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 80

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12.22.18

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Klubobmann Cap, die wiederholte Einwen­dungsdebatte, die heute dankenswerterweise stattfindet, zeigt ja einiges auf. Wenn es dieser Regierung mit dem Spekulationsverbot wirklich ernst wäre, dann würden Sie das endlich auf die Tagesordnung nehmen, damit wir entsprechende Beratungen durchführen könnten, im Ausschuss die Verhandlungen fortsetzen könnten und dann auch ein Ergebnis hätten, über das wir einmal abstimmen könnten.

Das grundsätzliche Problem dabei ist, dass Sie auf keinen der Vorschläge, die bis dato von der Oppositionsseite gekommen sind, eingegangen sind. Wo liegt das grundsätzli­che Problem, Herr Klubobmann Cap und Herr Klubobmann Kopf? Soviel ich weiß, ha­ben Sie persönlich ja nicht einmal meinen Brief bis dato beantwortet, Herr Klubob­mann.

Wir haben ja schriftlich konkrete Lösungsvorschläge gemacht. Man muss natürlich da­rüber debattieren, welcher der Begriffe – „risikoavers“ oder „mündelsicher“ – der bes­sere ist. Wir meinen, mündelsicher wäre der richtige (Beifall bei der FPÖ), damit nicht Spekulationslöcher und Interpretationsmöglichkeiten aufgemacht werden. Aber dage­gen sperren Sie vonseiten der SPÖ und der ÖVP sich, natürlich auch die Landeshaupt­leute, weil es unangenehm ist, wenn das mit so klaren Begrifflichkeiten gesetzlich fest­gelegt ist.

Wir meinen, mit der Mündelsicherheit könnten wir das gewährleisten, und wir wollen si­cherstellen, dass es keine Hintertüren gibt. Aber auch da steckt der Teufel im Detail.

Natürlich können wir alle heute über das Verfassungsgesetz, über den ersten Teil, § 16, absolut positiv sprechen, dem zustimmen. Die Positiva, die schon erwähnt wor­den sind, sind: gemeinsames Haushaltsrecht, gemeinsame Buchhaltung. – Ja, exzel­lent. Und wir werden auch einen Antrag betreffend § 16 einbringen, dem Sie dann so­fort zustimmen können. Das heißt, es wird Sie niemand daran hindern, und das wird die Nagelprobe sein.

Was wir nicht wollen, ist der zweite Teil, § 17, wo statt des Spekulationsverbots das Spekulationsloch eröffnet wird (Beifall bei der FPÖ), nämlich durch die Hintertüre eines Ermächtigungsgesetzes. Und Sie suchen hier einen billigen Jakob, der Rot und Schwarz mit einer Verfassungsmehrheit die Möglichkeit bietet, in Zukunft alles mit einfacher Mehrheit dahingehend durchzupeitschen, dass Sie und die Landeshauptleute bei den Artikel-15a-Vereinbarungen dann die Interpretationshoheit haben, was Speku­lation ist und was nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein völlig ungeeigneter Vorgang, um Spekula­tion wirklich zu verbieten.

Genau darum geht es und genau das ist der entscheidende Punkt: Wir werden kein billiger Jakob sein und Ihnen ein Ermächtigungsgesetz geben, damit Sie dann weiter­tun können, wie Sie wollen, denn wir sind verantwortungsbewusst und wir wollen die Mündelsicherheit drinnen haben und wir wollen gesichert haben, dass der verfas­sungsrechtlich gute Teil durchgesetzt wird, aber auch mit Verfassungsmehrheit sicher­gestellt wird, wie die Bereiche der Spekulation zu definieren sind.

Natürlich will ich nicht haben, dass dem Beispiel der Wiener SPÖ Folge geleistet wird, wo öffentliche Steuergelder und Verantwortungsbereiche in Holdings ausgelagert wer­den, der Rechnungshof gar nichts kontrollieren kann und dort dann munter weiterspe­kuliert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

So stellt es sich Herr Landeshauptmann Häupl vielleicht vor. Da sind Sie Schützenhel­fer dieses Landeshauptmanns, der in diesen Bereichen Gelder, nämlich öffentliche


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