Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 82

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Ich glaube, Sie sitzen – auch Sie, Herr Klubobmann Strache – in der Rechnungshof-Falle. (Abg. Mag. Kogler: Was ist mit dem Wallner?) Ich meine damit Folgendes: Wenn der Rechnungshof oft zu Recht die Regierung kritisiert, sind Sie voll auf der Linie des Rechnungshofes und sind dankbar dafür, dass Ihnen der Rechnungshof Argu­mente liefert. Wenn der Rechnungshof aber – wie in diesem Fall – aufseiten der Regie­rungsparteien ist, sagen Sie: Nein, das alles ist zu wenig, der Rechnungshof sollte viel mehr kontrollieren! (Abg. Strache: Beim § 17 gibt es auch dort die Kritikpunkte!)

Fragen Sie den Rechnungshofpräsidenten, Sie haben ja mit ihm auch schon gespro­chen, das weiß ich, und er hat gesagt: Es gibt auch andere Wege, aber auch dieser Weg ist gangbar.

Sie müssen sich entscheiden: Erkennen Sie den Rechnungshof als oberste Autorität und Kontrollbehörde an, ja oder nein? (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.) Aber das Rosinen-Prinzip anzuwenden und zu sagen: Wenn es uns passt, wenn der Rech­nungshof die Regierung kritisiert, dann sagen wir, der Rechnungshof hat recht, wenn er aber der Regierung recht gibt, sagen wir, er hat nicht recht!, das geht nicht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das stimmt ja so nicht!) Sie sitzen in der Falle, Herr Klubobmann Strache und Herr Klubobmann Bucher. (Abg. Strache: Wer hat denn das behauptet?) Das ist die Rechnungshof-Falle! (Abg. Strache: Wer hätte das behauptet?)

Wer das behauptet hat? (Abg. Strache: Ja Sie haben es gerade behauptet!) – Tun Sie nicht so! Sie haben ein Gespräch mit Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser geführt. Er war bei unseren Fraktionsführersitzungen dabei und hat gesagt: Ja, das ist ein gang­barer Weg. (Abg. Strache: Der sagt ja, dass genau der § 17 !) Und Sie erklären hier, der Rechnungshof könne nicht prüfen und so weiter. – Der Rechnungshof kann sehr wohl prüfen!

Bleiben wir bei den Fakten! Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und Gemeinden legt vier wichtige Grundsätze fest, die wir bisher nicht hatten. (Abg. Bu­cher: Prüfen tut er jetzt auch schon!)

Erster Grundsatz: Es ist risikoavers vorzugehen. – Was heißt risikoavers? – Das heißt, jedes vermeidbare Risiko ist zu unterlassen. Eine völlig klare Aussage! (Abg. Mag. Kogler: Nur nicht in Niederösterreich!)

Zweitens: erstmals eine strategische Jahresplanung im Bereich Liquiditäts- und Schul­denmanagement – das gab es bisher auch nicht.

Dritter wichtiger Grundsatz: eine strenge Trennung von Treasury und Risikomanage­ment – gab es bisher auch nicht.

Und viertens: volle Transparenz bei allen getätigten Aktionen. – Ja ist all das nichts?

Herr Klubobmann Strache, Sie haben gesagt, Ihre Vorschläge (Abg. Mag. Kogler: Das steht ja gar nicht dort!) – quatschen Sie nicht ständig drein! – wurden nicht akzeptiert. – Wir haben hier im Haus eine Regierungsvorlage gehabt, da haben Ihre Vertreter zu Recht gesagt, da fehlt einiges. Wir haben akzeptiert, dass die Regierungsvorlage geändert wurde, dass hineingeschrieben wurde – im Ausschuss haben wir das ge­macht –: keine Kreditaufnahmen zum Zwecke der Veranlagung. – Das war eine Forde­rung der Opposition und wurde von der Regierung voll erfüllt.

Dann haben Sie gesagt: Aber Derivatgeschäfte gehörten eigentlich auch verboten. – Auch das haben wir aufgenommen: keine Derivatgeschäfte ohne Grundgeschäft. (Abg. Bucher: Das ist aber das Mindeste, bitte!)

Dann haben Sie zu Recht gesagt, im § 17 ist eine Kann-Bestimmung drinnen: Der Finanzminister/die Finanzministerin kann mit dem Rechnungshofpräsidenten alles Nähere über das Rechnungswesen festlegen. Da haben Sie gesagt, „kann“ ist zu vage, Sie wollen „muss“ haben. – Wir haben „muss“ hineingeschrieben.

 


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