Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 90

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Geschäfte ganz explizit benennt. Es muss aber an dieser Stelle gesagt werden, dass eine Transaktion in diesem § 17 nicht enthalten ist, nämlich die Veräußerung von Lan­desvermögen, die Veräußerung von Bundesvermögen.

Es kann natürlich nicht so sein, dass in diesem Gesetz gesagt wird, dass Veräuße­rungen von Landes- oder Bundesvermögen nicht mehr erfolgen dürfen. Aber es muss vollständig klargestellt werden, wie im Hinblick auf Veranlagungen zu verfahren ist, wenn es zu Veräußerungen von Landes- oder Bundesvermögen kommt. Da vermisse ich eine klare Regelung.

Mit anderen Worten: Solange es diese Bestimmungen nicht gibt, wird dieser § 17 löch­rig bleiben, und solange wird auch die Spekulation à la Niederösterreich mit den Wohn­bauförderungsgeldern möglich sein. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Meine Damen und Herren von der ÖVP! Das wollen wir ausschließen. (Ruf bei der ÖVP: Aber die Grünen haben zugestimmt!) Reden Sie einmal mit Ihrem Herrn Landeshauptmann und sagen Sie ihm, dass wir eine wasserdichte Lösung haben wollen und keine Lösung, die löchrig ist wie ein Emmentaler Käse! (Beifall bei den Grünen. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: Dieser § 17 sieht eine bundeseinheitliche Regelung vor. Aber mit der Artikel-15a-Vereinbarung wird von einer bundeseinheitlichen Lösung genau abgegan­gen, weil nämlich die Deutungshoheit darüber, was risikoavers sein soll, den Bundes­ländern überlassen wird. In einigen Ländern haben wir ja schon gesehen, was in den Ausführungsgesetzen zu dieser Artikel-15a-Vereinbarung drinnen steht. – Nichts!

Wenn Herr Stummvoll mir einreden will, dass es klar ist, was risikoavers ist, muss ich sagen: leider nein. Was ist risikoavers? – Es wäre selbst ein risikobehafteter Vorgang, wenn ich 10 000 € nehmen würde, zu einer Bank gehen und sie zum Eckzinssatz an­legen würde. Das ist ein spekulativer Vorgang. Sie wollen mir allen Ernstes einreden, dass es völlig klar ist, was risikoavers ist? – Nein! Daher haben wir immer gesagt: Wir wollen die Grundsätze, was risikoavers bedeutet, in die Finanzverfassung mit aufneh­men und die Deutungshoheit nicht den Bundesländern überlassen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Kontrolle, den § 16 in der Finanzverfassung. Diese Fi­nanzverfassung ist aus dem Jahr 1948, also 65 Jahre alt. Mit dieser Finanzverfassung müssen wir, glaube ich, im 21. Jahrhundert ankommen. Dort gibt es eine Ermächtigung der Finanzministerin, gemeinsam mit dem Rechnungshof über Form und Gliederung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen zu sprechen. Wir müssen aber über die Inhalte sprechen, nicht über Form und Gliederung. Denn wenn wir keine Kontroll­möglichkeit haben, dann ist jedes Spekulationsverbot, das in § 17 oder sonst wo veran­kert wird, völlig nutzlos.

Ja, Herr Kollege Stummvoll, es reicht eben genau nicht aus, die Transaktionen an den Rechnungshof oder an das österreichische Koordinationskomitee zu melden. Was bringt mir das? – Das bringt mir gar nichts. Ich muss wissen, wie sich die dahinter stehenden Finanztransaktionen in ihren Vermögensbeständen entwickelt haben. Erst das ermöglicht mir die Kontrolle, und dazu brauche ich eben ein modernes Rech­nungswesen. Genau dieses Rechnungswesen haben wir bislang nicht zustande ge­bracht.

Wieder wurde im § 16 der Weg gegangen, dass man sagt: Übertragen wir das wieder in eine Artikel-15a-Vereinbarung und überlassen wir die Deutungshoheit, wie ein Haus­haltsrecht, ein doppisches Haushaltswesen, ausschauen soll, wieder den Ländern und Gemeinden, obwohl wir auf Bundesebene ein neues Haushaltsrecht haben, das heuer in Kraft getreten ist, wo wir Maß nehmen könnten. Aber das tun wir nicht.

Warum tun wir das nicht? – Weil wir kein Vertrauensverhältnis zwischen Bund und Ländern haben. Zwischen Bund und Ländern herrscht eine Vertrauenskrise. Wir ken-


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