Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 95

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teilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für 7,5 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 105 Minuten, FPÖ 94 Minuten, Grüne 83 Minuten, BZÖ 71 Minuten sowie STRONACH 60 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

13.07.191. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Nationalen Bildungsbericht Öster­reich 2012, vorgelegt von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-382/2283 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. Wunschgemäß sind 6 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


13.07.52

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst aus tiefster Überzeu­gung zu diesem zweiten Nationalen Bildungsbericht gratulieren, der nicht nur informativ und selbstkritisch, sondern auch visionär ist, weil er, wie ich meine, auch sehr breit aufgefächert ist. Es sind auch die Bildungssprecher aller Fraktionen bei der Erstellung, bei der Themenerarbeitung – welche Themen wir hier bearbeitet haben wollen – mit eingebunden worden.

Ich meine, der erste Teil dieses Nationalen Bildungsberichts ist überaus informativ. Er ist für jeden, der sich mit Bildungspolitik nur am Rande beschäftigt, ein Nachschlage­werk, ganz besonders dann, wenn er Diskussionen, die die Bildungspolitik betreffen, zu bestreiten hat. Der Bericht ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk mit Details zu al­lem, was die Bildungslandschaft in unserem Land betrifft.

Der Bericht ist kritisch, durchaus auch selbstkritisch, was die Analyse im zweiten Teil betrifft, wo in wissenschaftlichen Abhandlungen die wichtigen Problemfelder, die wir gemeinsam erarbeitet haben, dargestellt werden. Aus meiner Sicht ist dieser Bericht auch ein Garant dafür, dass es in Zukunft zu keinem Stillstand in der Bildungspolitik mehr kommen kann, denn dieser Bericht reibt zu sehr auf, fordert zu sehr auf, laufend Maßnahmen zu setzen.

Und schlussendlich: Der Bericht ist visionär. Ich meine, visionär in dem Sinn, dass wir alle von der Vision ausgegangen sind – ich erinnere bei bildungspolitischen Diskus­sionen immer wieder daran und jeder beginnt seine Wortmeldungen damit –, dass unser gemeinsames Ziel ist, dass möglichst kein Kind auf der Strecke bleibt. Wir wollen nach Möglichkeit alle Kinder so fördern, dass sie ihren individuellen Begabungen ent­sprechend auch tatsächlich ihre Chancen im Leben nützen können.

Individuelle Förderung wird in diesem zweiten Teil des Bildungsberichts betont und ist auch unser Leitprogramm. Alle Maßnahmen, die wir hier gemeinsam setzen wollen – und ich verweise auf alles, was wir in den letzten fünf, sechs Jahren bereits gemacht, beschlossen haben –, sind Schritte in diese Richtung.

Wir sind von der Vision zum Programm übergegangen und haben nun in Form dieser Gesetzesinitiativen konkrete Handlungsschritte gesetzt. Da man sehr leicht und sehr


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