Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 116

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kehren hin zu einer Ergebnisverantwortung, die dann auch mit Personalverantwortung gekoppelt ist! Ich sehe, so wie Sie, dort die Zukunft.

Aber jetzt zum Nationalen Bildungsbericht: Für mich ist er eine wesentliche Arbeits­grundlage. Und ja, Frau Abgeordnete Marek, er ist auch für den wissenschaftlichen Diskurs geeignet. Er ist auch ein Dokument des Standards unserer Forschungsarbei­ten auf diesem Gebiet und ist auch ein Dokument der Wissenschaftler und Wissen­schaftlerinnen: Immerhin haben 48 Personen an der Erstellung dieses Berichts gear­beitet.

Er ist weiters wichtig für den internationalen Austausch, unsere Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union, im Rahmen der OECD. Wir brauchen ja immer wie­der auch wissenschaftliche Grundlagen. Und der Nationale Bildungsbericht bestimmt unsere bildungspolitische Arbeit, wenn wir das wollen. Aber das hängt natürlich auch vom Rezipienten ab. Wir müssen uns eingehend damit auseinandersetzen und – da kann ich nur an uns alle appellieren – die Expertise, die wir hier finden, auch für den bildungspolitischen Diskurs entsprechend nutzen.

Ähnlich wie es die Frau Abgeordnete Haubner vorhin getan hat, habe auch ich mir überlegt, welche Schlussfolgerungen man in den einzelnen Kategorien ziehen und für die bildungspolitische Arbeit, die wir ja jetzt schon einige Jahre gemeinsam gestalten, nutzen kann. Ich habe das in drei Kategorien eingeteilt.

Das ist einmal das Kapitel: Wir haben einiges erreicht! Ich bin schon stolz – ich führe ja gemeinsam mit dem Herrn Abgeordneten Mayer auch eine Statistik –, wir sind jetzt mittlerweile bei 60 Regierungsvorlagen zum Thema Bildung, wie verpflichtendes Kin­dergartenjahr, kleinere Klassen, Neue Mittelschule, Ausbau Ganztagsschule, Bildungs­standards, berufsbildendes Schulwesen, Lehre und Matura, und so weiter und so fort. Das ist schon eine sehr beachtenswerte Leistungsbilanz.

Zweite Kategorie: Wir müssen die Maßnahmen – und das ist jetzt schon appellativer –, die wir gesetzt haben, absichern, stabilisieren und mit Leben erfüllen. Ob das jetzt re­gelmäßige Eltern-Schüler-Lehrer-Gespräche sind, die auch wirklich wertschätzend, respektvoll durchgeführt werden müssen, ob das die Berufs- und Bildungsberatung ist, für die wir uns auch gemeinsam eingesetzt haben, die Leseförderung, Beteiligung an Bildungsprogrammen oder Deutschförderungen.

Dann gibt es drittens den Bereich der offenen Punkte. Da kann die Devise nur lauten – das muss ich jetzt an mich selber richten, aber auch an diejenigen, die mich hier un­terstützen wollen –: unerschrocken, offensiv weiter vorwärts.

Ich gehe davon aus, dass wir in dieser Legislaturperiode hier im Hohen Haus zumin­dest drei Punkte noch gemeinsam abschließen: Das ist PädagogInnenbildung NEU, hier gibt es den Regierungsbeschluss, der parlamentarische Fahrplan ist festgelegt. Wir sind in Endverhandlungen, was den weiteren Ausbau der ganztägigen Schulfor­men betrifft. Da wird es einen 15a-Vertrag geben. Auch da setze ich alles daran, dass wir vor dem Sommer den 15a-Vertrag hier im Hohen Haus behandeln können. Dann kommt noch das Paket Schulverwaltung, das jetzt gerade in Begutachtung ist, Begut­achtungszeitende ist Ende Mai.

Und dann kommt das große, wichtige Permanentthema, das mich seit dem Jahr 2009 beschäftigt – und, Herr Abgeordneter Rosenkranz, hier delegiere ich nicht, obwohl ich es ehrlich gestanden manchmal gerne delegieren würde –, das Dienst- und Besol­dungsrecht: seit einem Jahr 26 Verhandlungsrunden. Ich betrachte das als Investition. Ich hoffe nicht, dass es Stranded Investment ist, also verlorene Investition, denn zum Abschluss gehören zwei, gehören Dienstgeber und Dienstnehmer.

Warum ist mir das neue Dienst- und Besoldungsrecht so wichtig? – Das möchte ich auch einmal hier im Hohen Haus deutlich sagen. Die Einstiegsgehälter, die wir derzeit


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