Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 126

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Ablinger. 3 Minuten sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Eingestellt oder gewünscht?)

 


14.53.10

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Mit dem heutigen Beschluss werden wir das Kunstförderungsbeitragsgesetz, das Künstler-Sozialversi­cherungsfondsgesetz und das Denkmalschutzgesetz auf Basis der Novelle der Verwal­tungsgerichtsbarkeit anpassen. Das ist jetzt keine großartige Sache, aber das ist je­denfalls notwendig für das mehrstufige neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Es gibt sozusagen neue Vorgänge und neue Zugänge, wie Beschwerden gegen Be­scheide beantwortet werden. In Zukunft entscheidet über Beschwerden gegen Be­scheide des Künstler-Sozialversicherungsfonds das Bundesverwaltungsgericht, über Beschwerden des Bundesdenkmalamtes entscheidet nun neu das Bundesverwaltungs­gericht und über Beschwerden gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde ent­scheidet das Verwaltungsgericht der Länder. Das ist insgesamt eine Vereinfachung im Instanzenzug und der wesentliche Gehalt dieser Gesetzesvorlage.

Ich möchte auch die Gelegenheit nützen, weil im Zusammenhang mit dieser Neuerung beim Denkmalschutz heute zufälligerweise der Jahresbericht des Bundesdenkmalam­tes gekommen ist, darauf hinzuweisen, dass ich durchaus empfehlen kann, dort hi­neinzusehen. Man gibt in diesem Bericht einen guten Überblick über die Arbeit, die man leistet. Zum Beispiel dass man jetzt im 15. Jahr ist mit einem Tag des Denkmals, bei dem es im Wesentlichen darum geht, dass man Schüler und Schülerinnen einlädt, sich in ihrem Ort jeweils mit dieser Denkmalfrage oder mit Denkmälern auch kritisch auseinanderzusetzen und insgesamt auseinanderzusetzen. Es gab im Vorjahr zum Beispiel 71 000 Besucher und Besucherinnen, und sie machen da ganz spannende Projekte. Das kann man im Denkmalschutzbericht lesen.

Was ganz interessant ist, ist, finde ich, die Vermittlungsarbeit. Es zeigt sich ja in der Denkmalschutzarbeit immer wieder, dass es einen unterschiedlichen Zugang zu den Themen gibt, dass es also unterschiedliche Einschätzung gibt: Ist denn dieses Haus wirklich denkmalschutzwürdig? Ist es notwendig, für ein Haus aus den fünfziger Jahren Denkmalschutz einzufordern? Oder: Warum soll eine Stadt Weltkulturerbe werden, und was bedeutet das für die Menschen, die dort leben?

Dazu gibt es immer wieder kritische Diskussionen und manchmal auch Unverständnis, weil eine Diskrepanz besteht zwischen dem, was die fachliche Bewertung ist auf der einen Seite, und andererseits dem, was die öffentliche Akzeptanz und Vermittelbarkeit betrifft. Insofern ist gerade in der Denkmalschutzarbeit Vermittlung, Expertise und Kommunikation extrem wichtig. Es hat ja niemand etwas davon, wenn der Denkmal­schutz Entscheidungen trifft, die dann nicht nachvollziehbar sind.

Insofern – ich habe mir das angeschaut – ist es nicht uninteressant, dass die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter insgesamt 1 102 524 Bahn- und Straßenkilometer zurückge­legt haben, um immer vor Ort zu sein und zu kommunizieren. Das finde ich eine ganz beachtliche Zahl, und es zeigt sich daran, dass sie sehr bemüht sind um den Dialog und die Kommunikation. Deswegen sei ihnen an dieser Stelle auch gedankt: Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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