Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 127

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14.56.42

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wo­ran vor einigen Monaten nur mehr die größten Optimisten in diesem Land geglaubt ha­ben, wird mit 1. Jänner 2014 Wirklichkeit. Jahrzehntelange Diskussionen, langwierige Verhandlungen haben letztlich zu einem höchst erfreulichen Ergebnis geführt. Und viel wichtiger: Es werden all jene Lügen gestraft, die der österreichischen Politik als Ge­samtheit jegliches Reformvermögen absprechen wollten. Das Gegenteil ist nämlich der Fall, meine geschätzten Damen und Herren!

Wenn am 1. Jänner die neue Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle in Kraft treten wird, dann ist dies, ohne zu übertreiben, ein wirklich denkwürdiger Tag in unserer Republik! Wir alle in diesem Haus können mit Fug und Recht behaupten und auch stolz darauf sein, bei diesem Gesetz mitgewirkt zu haben, und wir dürfen uns über alle Parteigren­zen hinweg ehrlich darüber freuen, diesen bemerkenswerten, zugegebenermaßen bis­weilen auch beschwerlichen Weg gemeinsam gegangen zu sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ein mutiger, aber auch längst notwen­diger Schritt, der Schritt in die Richtung einer übergreifenden Verwaltungsreform. Diese Verwaltungsreform dient in erster Linie dazu, den Verwaltungsapparat zu ver­schlanken, Kosten zu sparen und den Menschen die Möglichkeit zu geben, einfach und unkompliziert den Zugang zu Recht zu erhalten. Diese Reform garantiert schnelle, unbürokratische Entscheidungen und spart den Bürgerinnen und Bürgern wertvolle Zeit.

Mit der Einführung des zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeitssystems per 1. Jänner sind konsequenterweise aber auch rechtliche Vorkehrungen beziehungsweise Bereini­gungen in breitesten Bereichen der Verwaltung notwendig. Dazu dient nun auch dieses vorliegende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, und mit dieser Regie­rungsvorlage konkret werden die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich Kunst und Kultur an das neue System angepasst.

Es handelt sich ganz konkret um das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz und das Denkmalschutzgesetz. Das Bundesverwal­tungsgericht wird nun zur Berufungsinstanz für den Künstler-Sozialversicherungsfonds. Hier fehlte bisher sogar der administrative Instanzenzug. Das heißt, es ist eine wirk­liche Weiterentwicklung.

Es bedeutet aber auch für den Bereich Denkmalschutz beziehungsweise Kunstförde­rungsbeitragsgesetz einen massiven Ausbau des Rechtsschutzsystems, auch im Sinne von Verfahrensbeschleunigungen, und das Verstärken des BürgerInnenservice durch eine deutliche Entlastung der Verwaltungsbehörden des Ministeriums, aber auch die wünschenswerte Vereinheitlichung aller Verfahren.

Wenn vereinzelt in der Umsetzungsphase Fragen auftauchen – das ist bei einem Re­formschritt dieser Dimension, glaube ich, nur allzu logisch –, dann liegt es in der Natur der Sache, dass man sich diesen Fragen widmet. Es ist zum Beispiel im Ausschuss eine durchaus berechtigte Frage aufgetaucht: Was passiert mit der Expertise im Be­reich Denkmalschutz? Hier konnte die Frau Bundesminister eine, wie ich meine, erhel­lende und durchaus zufriedenstellende Antwort geben. Aber wie gesagt, diese Fragen, die hier auftauchen, sind normal bei einer Reformgroßtat, wie sie hier vorliegt. (Präsi­dentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren – weil die üblichen Krakeeler vom BZÖ wie­der dazwischenquatschen –, das ist es, was die Menschen von uns erwarten: Refor­men im Sinne unserer Republik, und nicht Permanentwahlkampf. Wir starten gemein-


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