Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 153

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das Gleiche: Ö3 hat Falco nie gespielt, und als er dann tot war, entstand auf einmal der große Falco-Hype in Österreich. Ich glaube, da müssen wir uns schon ein bisschen selber hinterfragen, wenn es darum geht, wie man in Österreich und wie speziell Ö3 mit österreichischen, auch mit arrivierten Künstlern umgeht. Gilt da etwa das Motto: Nur weil sie halt nicht mehr so „in“ sind, spielen wir sie erst um Mitternacht!? – Ich glau­be, das haben wir auch vorhin gehört. Wir wollen nichts anderes haben, als dass der österreichische Künstler, der einen tollen Beitrag zum österreichischen Musikschaffen leistet, auch zu Zeiten gespielt wird, wo er auch gehört wird. Nur dann, wenn er gehört wird, werden auch die Platten oder die CDs oder was auch immer gekauft.

Deswegen, Frau Ministerin, müssen wir uns eines überlegen: Song Contest, das ist alles gut und recht und schön. Dass Sie ein Herz für junge Menschen haben, gefällt mir auch. Aber wir haben eine Vielfalt in Österreich, und diese Vielfalt gehört auch in der Popmusik oder wo auch immer zum Ausdruck gebracht. Und deshalb würde ich mir wünschen, dass der vorliegende Antrag, der absolut richtig ist, auch insofern unter­stützt wird, als wir uns alle gemeinsam zu dem bekennen, was wir sind, nämlich ein Volkskulturland, ein musisches Land. Und deswegen können wir auch dazu stehen, dass wir österreichische Künstler haben, die auch das Recht haben, zu überleben. (Beifall beim Team Stronach.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


16.30.37

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, und dies aus einem einfachen Grund, Herr Kollege Petzner: Die Musikwirt­schaft – wir haben es schon gehört – hat sich mit dem ORF zusammengesetzt und hat Regelungen im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung für das Jahr 2013 getroffen. Also unsere Aufgabe ist damit mehr oder weniger erledigt. Wenn die Abmachung nicht eingehalten wird, bräuchte es ein eigenes Gesetz. Das wäre ein ORF-Gesetz, und das wird ja wohl in einem größeren Rahmen verhandelt.

Ich kann durchaus Ihr Interesse an der Popmusik nachvollziehen, insbesondere seit­dem Sie sich für Udo Jürgens so sehr interessiert haben. Aber ich glaube, es gibt einen ganz anderen Punkt, wo wir bei der Popmusik ansetzen müssten, und das sind Tour­neen, die nicht finanziert werden, das sind fehlende Proberäume und vor allen Dingen das fehlende Urheberrecht. Und dafür werden wir uns auch in Zukunft einsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.31

16.31.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Frau Berichterstatterin keines gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 2312 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

16.32.058. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2299 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, und über den

 


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