Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 152

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Das hat mit einer Musikquote, nebenbei bemerkt, nichts zu tun, und dem widerspreche ich. Ich glaube, wenn ich zum Beispiel an den letzten Amadeus und an die sehr guten, qualifizierten jungen Musikerinnen und Musiker denke, dass wir diese hier nicht schlecht­reden sollten.

Das Ansinnen, österreichische Musiker zu fördern, zu unterstützen, ist positiv. Nur: Warum funktioniert der Vergleich mit Frankreich nicht? – Französische Interpreten komponieren und entwickeln ihre Musik in französischer Sprache. Das gilt für öster­reichische Musikerinnen und Musiker leider nicht. Die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher hat englische Songtexte. Und deshalb geht es am Ziel vorbei, wenn man hier auf die deutsche Sprache abstellt. Man würde nicht zwingend österreichische Musikerinnen und österreichische Musiker damit fördern.

Und was die von dir angedachte Vorgangsweise, möglicherweise auf die Nation, näm­lich sozusagen auf das Herkunftsprinzip abzustellen, betrifft, so gibt es da sehr wohl bereits auch seitens der EU Darlegungen, wonach es nicht gesetzeskonform ist, hier die Nation zu bevorzugen. Das heißt, ein Abstellen auf das Österreicher-Sein ist ge­setzlich nicht möglich.

In diesem Sinne ist die freiwillige Selbstverpflichtung von zuerst 30 Prozent und jetzt 33 Prozent die beste Vorgehensweise. Richtig ist auch, dass die Übererfüllung der Quote ausschließlich durch die Landesstudios erfolgt, und auch durch Ö1, und dass Ö3 hier jedenfalls einen Nachholbedarf hat. Wichtig ist, dass die Politik ORF und Mu­sikindustrie auf diesem Weg unterstützt und sich natürlich auch kritisch die Einhaltung der Musikcharta anschaut. Derzeit sind wir auf einem guten Weg, und das gilt es aus meiner Sicht fortzuführen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Marko­witz. – Bitte.

 


16.27.40

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Kollege Petzner, ein toller Antrag! Ich muss sagen, er geht absolut in die richtige Richtung gerade auch hinsichtlich dessen, was wir vorhin angesprochen haben. – Ich möchte meiner Vorrednerin, Frau Fuhrmann und jetzt Frau Grünberger, auch noch ganz herzlich zur Hochzeit gratulieren, genauso wie dem Geri Grosz. Denn es haben zwei der hier Anwesenden geheiratet, und das freut mich ganz besonders. (Abg. Mag. Grünberger – in Richtung des Abg. Grosz weisend –: Ja, aber nicht wir zwei!)

Dieser Antrag geht auch insofern in die richtige Richtung, als es ja nicht nur einmal im Jahr einen Song Contest gibt, wo wir etwas gewinnen wollen (Abg. Petzner: Das war nur ein Beispiel!), sondern es geht auch um heimische Künstler und heimische Sänger, die auch überleben wollen. Das ist, glaube ich, der richtige Schritt. Wir haben ja hier das Problem, dass wir es mit dieser Quote, mit der Selbstverpflichtung versucht haben und – wir haben ja erst kürzlich im Ausschuss darüber diskutiert, und da hat es Frau Kollegin Grünberger richtig angesprochen – dass es damit halt einfach nicht funktio­niert. Und deswegen ist es mir insofern auch egal, ob ein Künstler Deutsch, Englisch oder Italienisch singt, wenn er Österreicher ist. Da muss man eben schauen, dass man das ein bisschen ausweitet.

Prinzipiell ist das französische Modell ein gutes Modell. Man kann es nicht eins zu eins übernehmen, das wissen wir, aber man kann Anreize in einer solchen Form schaffen, dass die heimischen Künstler wieder eine Möglichkeit haben, auf dem Markt zu beste­hen. Falco hat es richtig gesagt: Muss ich erst sterben, um zu leben? – Das war genau


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