tige und verantwortungsbewusste Verkehrspolitik ganz wichtig ist und dass wir eine solche auch unterstützen.
Im Jahr 2008 hat es die letzte umfassende Änderung im Luftfahrtgesetz gegeben; seither hat es viele aktuelle Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union gegeben, und wir werden diese jetzt in nationale Bestimmungen überleiten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Abgesehen davon werden spezielle Regelungen neu aufgenommen – einige wurden heute schon angesprochen –, etwa für die sogenannten Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge, um bisherige Schwierigkeiten und Unsicherheiten bei rechtlichen Einordnungen zu lösen.
Derzeit benützen diese Flugobjekte – im Wesentlichen ohne Vorgaben betreffend technische Spezifikationen und Verhaltensregeln – den Luftraum. Mit dieser Novelle werden jetzt Kriterien ausdrücklich festgeschrieben, die die Betriebssicherheit dieser Fluggeräte gewährleisten. Sicherheit muss es aber auch für den Bereich des Datenschutzes geben. Da ist zu beachten, dass etwa bei der Aufnahme von Fotos und Videos aus der Luft dieselben Regelungen nach dem Datenschutzgesetz gelten wie am Boden.
Ich darf noch zwei Punkte ansprechen: Bei dem einen geht es darum, dass es mit dieser Novelle – einige Damen und Herren haben das auch bereits angesprochen – eine Neuregelung für die Genehmigung von Hubschrauberlandeflächen bei Krankenhäusern, die ausschließlich für Ambulanz- und Rettungseinsätze verwendet werden dürfen, geben wird. Damit soll ermöglicht werden, dass diese Flächen nicht sämtliche für andere Zivilflugplätze geltenden Bestimmungen erfüllen müssen, sondern davon abweichende Vorgaben, welche die Besonderheit dieser Flächen berücksichtigen, verwendbar sind. Das Interesse der Sicherheit der Luftfahrt muss aber auch in diesem Fall berücksichtigt werden.
Was ebenfalls neu geregelt wurde, ist die Verarbeitung von sicherheitsrelevanten Informationen aus Ereignismeldungen in der Zivilluftfahrt, wo nunmehr die Austro Control diese zentrale Meldestelle innehat.
Meine Damen und Herren! Diese Novelle sieht einen sorgfältig ausgewogenen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten vor, dem wir von unserer Seite auch unsere Zustimmung geben werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein.)
17.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.
17.05
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass dies eine sehr umfassende und im Großen und Ganzen ganz ausgezeichnet gelungene Novelle des Luftfahrtgesetzes ist, und so kann ich Ihnen und insbesondere auch Ihren Mitarbeitern aufrichtig gratulieren.
Ich finde es auch besonders wichtig, dass in Zukunft bei Krankenhäusern die Genehmigung von Hubschrauberlandeplätzen erleichtert wird. Wir haben beispielsweise gerade bei uns in Tirol in den Tälern ein relativ großes Problem mit der Genehmigungsfähigkeit von Hubschrauberlandeplätzen auch dann, wenn solche Abflüge und Landungen sehr, sehr selten erfolgen oder notwendig sind.
Auf die neuen Regelungen wurde schon von vielen Vorrednern eingegangen. Ich möchte nur dem Kollegen Deimek antworten und ihm den Hinweis geben, dass sein Kollege Hauser – Obmann der FPÖ in Tirol – ebenso für den Brenner-Basistunnel ist
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