Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 174

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Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist eine wahrlich gewaltige Verwal­tungsvereinfachung. Insgesamt werden rund 120 Sonderbehörden aufgelöst. (Abg. Dr. Moser: Und bei der Eisenbahn 142!) – Liebe Kollegin Gabriela Moser, ich sage es dir jetzt gleich, eigentlich wollte ich es dir erst später sagen: Niemand hier in diesem Haus und auch nicht das Bundesministerium und auch nicht die Frau Bundesministerin haben vor, irgendwelche Bürgerrechte in Österreich zu beschränken. Das ist ein Vor­wurf deinerseits, der durch nichts zu belegen und auch nicht haltbar ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits vor 25 Jahren  (Abg. Dr. Moser: Lies die Stellungnahme!) – Was du immer liest. Du liest oft Dinge, die nur für dich verständlich sind, für die breite Masse der Bevölkerung eher nicht.

Noch einmal: Bereits vor 25 Jahren hat die Debatte über die Verwaltungsgerichtshöfe begonnen, und mit dem Beschluss 2012 und den dazugehörigen Materiengesetzen wie dem heute zu beschließenden Anpassungsgesetz-Bundesministerium für Verkehr, In­novation und Technologie wird jetzt die größte Reform des Rechtsschutzes, Frau Dr. Moser, die größte Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der österreichischen Bundesverfassung umgesetzt. Diese Struktur schafft schnellere Verfahren, größere Rechtssicherheit für die Bevölkerung und mehr Bürgernähe. Aufgepasst, Frau Dr. Mo­ser, mehr Bürgernähe!

Durch diese heute vorliegende Sammelnovelle des Verkehrsressorts werden in erster Linie die in einer Reihe von Gesetzen bisher enthaltenen Instanzenzüge adaptiert. Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 wird beispielsweise – ich darf das an dieser Stelle erwähnen – die bisherige Schienen-Control Kommission aufgelöst. Die bei ihr anhängigen Verfahren gehen auf die Verwaltungsgerichte über. Aber damit in Österreich weiterhin eine den EU-Vorgaben entsprechende Regulierungsstelle beste­hen bleibt, wird durch das Anpassungsgesetz eine neue Schienen-Control Kommission geschaffen, die die Aufgaben der bisherigen Einrichtung weiterführt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf, davon bin ich überzeugt, ist gut geworden. Im Ausschuss wurde das Verwaltungsgerichtsbar­keits-Anpassungsgesetz mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen. Ich werbe hiermit um die Zustimmung der anderen Fraktionen, das BZÖ, Herr Kollege Do­linschek, hat ja im Ausschuss eine allfällige Zustimmung im Plenum signalisiert. – Dan­ke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.49.53

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Heinzl, ich muss dich leider enttäuschen: Wir werden dieser Gesetzesnovelle nicht unsere Zustimmung geben.

Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz bringt eine notwendig gewordene Anpassung an das neue mehrstufige System der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Durch diese Sammelnovelle werden in erster Linie die bisher in einer Reihe von Gesetzen enthaltenen Instanzenzüge gestrichen, da diese ab 1. Jänner 2014 obsolet werden.

Diese Änderung ist – das gebe ich zu – ein erster Schritt in die richtige Richtung, in Richtung Verwaltungsvereinfachung, und steht auch in Einklang mit der Kompetenz­verschiebung zwischen Bund und Ländern. Sie sollte auch eine Verfahrensbeschleu­nigung in allen Bereichen bringen, aber es sind weder der Fristenlauf noch die Begut­achtung davon betroffen.

 


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