Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 173

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Die gleiche Frage ergibt sich natürlich bei dem sogenannten Neuerungsverbot, das jetzt eingeführt wird. Das heißt, wenn in zweiter Instanz eine Beschwerde eines An­rainers behandelt wird, darf er nur jene Gründe vorbringen, die er schon in erster Ins­tanz vorgebracht hat. Wenn sich neue Gründe ergeben, so darf er diese nicht nennen und nicht zur Geltung bringen. Das ist ebenfalls eine Verschlechterung, das wollen wir nicht.

Frau Ministerin, der dritte Kritikpunkt ist die Ungleichbehandlung von Straße und Bahn. Ich bin Ihnen ja dankbar dafür, dass Sie die Verfahren im Bereich Straße zusammen­führen, was zu einer zentralen Zuständigkeit beim Bundesverwaltungsgericht führt. Das nennt man Verwaltungsreform, okay. Wie aber schaut es bei der Bahn aus? – Da sind nach wie vor die Landesverwaltungsgerichte zuständig, noch dazu neben den noch immer zuständigen insgesamt 132 Behörden. Rechnen Sie das zusammen, dann kommen Sie auf 142 zuständige Behörden bei Bahnverfahren.

Bei der Straße gibt es eine zentrale Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit, bei der Bahn herrschen andere Gesetze. Wo ist da der Rechtsstaat, Frau Ministerin, wo ist da die Gleichstellung? Warum ist das bei der Bahn so kompliziert? Warum – das ist der nächste Punkt – gibt es keine Neuregelung des Eisenbahn-Enteignungsentschädi­gungsgesetzes? Wenn schon Verwaltungsreform, dann ordentlich und wirklich mit Hand und Fuß, Nägel mit Köpfen! Aber das, was Sie vorlegen, sind entweder nur Köp­fe oder nur Nägel und obendrein fehlerhaft. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden in der Debatte über den nächsten Tagesordnungspunkt noch zwei andere Beispiele heranziehen können.

Der Trick Ihres Ressorts bei dieser Bundesgesetzgebung, die sich Verwaltungsreform nennt, besteht auch darin, dass Sie das Gesetz im Februar mit einer zweiwöchigen Be­gutachtungsfrist vorgelegt haben. Zwei Wochen Begutachtungsfrist bei einer solch um­fassenden Materie, die – der Herr Präsident hat es vorgelesen – ein Dutzend Gesetze betrifft! Selbst das Bundeskanzleramt, das ja wirklich nicht gerade revolutionär oder aufsässig ist, hat urgiert, dass die normale Begutachtungsfrist von sechs Wochen hätte eingehalten werden sollen. Jetzt kommt der Clou! Hätten Sie im Februar sechs Wo­chen eingeräumt, wären wir Mitte März mit der Begutachtung fertig gewesen, und das hätte längst gereicht, dass wir heute einen Beschluss fassen. Warum die Hudelei bei der Begutachtung, wenn der Beschluss hier im Parlament ohnehin erst Ende Mai ge­fasst wird?

Das ist ein Widerspruch, der wieder nur zeigt, worauf es Ihnen anscheinend – ich sage es wirklich höflich – ankommt. Ihnen kommt es darauf an, Bürgerrechte zu verringern und Begutachtungsfristen zu kürzen. Das ist an sich ein Weg, der uns wieder zu De­mokratieverdrossenheit bei der Bevölkerung führt. Diesen Weg beschreiten wir nicht, wir wollen sogar verhindern, dass Sie ihn beschreiten! (Beifall bei den Grünen.)

17.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


17.46.22

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin Bures! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Sehr geehr­te Damen und Herren! Wir alle hier in diesem Haus erinnern uns noch sehr gerne an den einstimmigen Beschluss zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Mai 2012. Jetzt müssen die Ressorts in den sogenannten Materiengesetzen die Voraussetzun­gen dafür schaffen, dass es ab 1. Jänner 2014 ein sogenanntes 9+2-Modell geben wird. Das heißt, es wird nur mehr je ein Landesverwaltungsgericht erster Instanz in den neun Bundesländern und zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund geben.

 


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