Warum ist das entstanden? – Weil eben in Österreich viele den Klimaschutz nicht ernst genommen haben, verschiedene auf Bundesebene, verschiedene Sektoren, aber auch in den Bundesländern. Mir war es ein großes Anliegen, alle ins Boot zu bekommen, die Bundesstellen und auch die Bundesländer, was auch gelungen ist. Wir haben 2011 das Klimaschutzgesetz beschlossen. Es war wichtig, dass alle erstmals verbindlich für den Klimaschutz sind und gemeinsam in eine Richtung arbeiten. (Abg. Mag. Brunner: Es ist ja nicht verbindlich!)
Seit dem Jahr 2005 sinken die Treibhausgasemissionen. Natürlich kann man sich herstellen und sagen: Ein Gesetz spart kein Kilo CO2. Das ist lächerliche Polemik. Die Treibhausgasemissionen sinken. Sie müssten stärker sinken, zugegeben, aber trotzdem ist die Tendenz bis auf ein Jahr, in dem der Wirtschaftsaufschwung da war, so, dass die Treibhausgasemissionen sinken.
2012 wurde Kyoto beendet. Jetzt sind wir in einer neuen Periode. Sie können sich in der parteipolitischen Polemik weiterhin dabei aufhalten: Kyoto, und man hätte, und was war denn da nicht alles! Wir ziehen die Konsequenzen daraus und sind jetzt, ab 2013, in einer neuen Klimaschutzperiode, die bis 2020 geht – EU-Klima- und -Energieziele. Das klare Ziel Österreichs ist, dass wir vorne im Klimaschutz mitspielen, dass wir zu den Ländern gehören, die vorne dabei sind beim Klimaschutz in Europa. Das werden wir auch machen. Insofern sind wir auch für Ziele bis 2030.
Bei diesem Klimaschutzgesetz, bei dieser Novelle war entscheidend – und das war die große Aufgabe –, dass erstmals die Sektoren Verantwortung übernehmen. Der Verkehr, die Energie und Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Abfallwirtschaft, die Raumwärme – die Sektoren übernehmen Verantwortung und nicht ein einzelnes Ministerium. Das ist auch richtig, weil es ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist. Die Sektoren haben Reduktionspfade, und der Unterschied zur Kyoto-Periode ist, dass diesmal jährlich abgerechnet wird und nicht am Ende der Periode. 2013, 2014, 2015 und Folgende werden die Klimaschutzziele abgerechnet. Daher war es so wichtig, dass wir Sektorenziele verankern. Jeder Sektor – der Verkehr, die Wirtschaft – soll zeigen, wie sehr er die 2020-Treibhausgasziele erfüllt. Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Maßnahmen. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass man Maßnahmen in Gesetzen festschreibt. Wenn neue Technologien auftreten, muss man Gesetze novellieren. Wir haben uns mit den Bundesländern auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt. Gemeinsam mit den Bundesländern wurde ein Maßnahmenkatalog für die einzelnen Sektoren erarbeitet, wie Treibhausgase zu reduzieren sind. Das Besondere an diesem Maßnahmenpaket ist, dass es bereits im nächsten Jahr dahin gehend evaluiert, also bewertet wird, ob die Maßnahmen im Verkehr, in der Wirtschaft, im Gebäudebereich und so weiter wirklich die Ziele erreichen oder ob man sie verschärfen muss. Das müssen Sie sehen, bevor Sie sich hier herstellen und alles in Grund und Boden reden. Das ist Ihr gutes Recht, aber es ist trotzdem falsch, denn wir haben etwas erreicht.
Das Nächste ist der Klimaschutz-Verantwortlichkeitsmechanismus: Bund und Länder haben vereinbart, dass es, wenn wir die Ziele nicht erreichen, eine Kostentragung gibt. Was jetzt noch läuft, ist, dass die Bundesländer das im Rahmen des Finanzausgleichs debattieren wollen. Sie müssen aber auf jeden Fall ihre Verantwortung übernehmen.
Ich muss schon etwas dazu sagen, dass hier einige Vertreter der Opposition beklagen, dass es diverse Gremien gibt. Erstens sind der Klimaschutzbeirat und das Klimaschutzkomitee so organisiert worden, dass die Parlamentsparteien drinnen sind. Es wäre auch nicht schlecht, wenn Sie einmal kommen würden, denn Sie waren in vielen Fällen gar nie dabei. Es waren Vertreter der SPÖ, der ÖVP und der Grünen dabei, aber von anderen Parteien hat man wenig gesehen. Sich hier herzustellen und groß
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