Zum Zweiten möchte ich zum Abänderungsantrag von Frau Kollegin Brunner ein paar Punkte klarstellen und darlegen, warum die ÖVP hier nicht mitstimmen wird: Erstens arbeitet die Europäische Kommission derzeit eine Richtlinie dazu aus, und wir warten die Stellungnahme der Kommission ab und treffen dann hier die Entscheidungen. Zweitens wird der § 73 AVG mit der sechsmonatigen Frist meist nicht ausgenutzt, und somit ist auch eine dringende Änderung wahrscheinlich gar nicht notwendig. Drittens geht der Abänderungsantrag nur punktuell auf Themenbereiche ein, umfasst aber nicht die gesamte Rechtsmaterie und würde damit eigentlich mehr Rechtsunsicherheit bringen, als das von Haus aus hier geplant wäre. Insgesamt kommen wir aber, wie ich glaube, mit den Auswirkungen, die sich derzeit bei den Behörden zeigen, gut zurecht, und das mit den zwei Monaten wäre gerade im Hinblick auf die Information und die bescheidmäßige Erledigung verwaltungstechnisch gar nicht so einfach durchzuführen.
Lassen Sie mich abschließend aber noch etwas sagen: Es wird hier wie von einem Land gesprochen, das Öko- oder Umweltstandards eines Entwicklungslandes hat. Tatsächlich wird hier in Österreich aus meiner Sicht wirklich engagierte Klima- und Umweltpolitik gemacht. Letztlich haben wir gerade im Zusammenhang mit dem CO2-Ausstoß als Land, das mitten in Europa liegt, einen entsprechenden Transitverkehr und vor allem CO2-Belastung durch Tankexport zu verzeichnen, was natürlich die Bilanz entsprechend aufwertet.
Zusätzlich möchte ich daran erinnern, wie viele Maßnahmen gerade die Industrie, aber auch die klein- und mittelständische Wirtschaft ergriffen haben, um ihre Emissionen und insbesondere die CO2-Emissionen zu verringern. Es wurden zahlreiche Investitionen getätigt, um die Abwasserqualität insgesamt weitgehend zu verbessern. In Österreich befinden sich die Seen und vor allem die Flüsse in einer beneidenswerten Situation innerhalb der europäischen Länder, und das ist nicht zuletzt auch auf das Engagement unserer Industrie- und Wirtschaftsbetriebe zurückzuführen.
Auch in Bezug auf erneuerbare Energie befinden wir uns im Spitzenfeld der europäischen Länder, und ich kann sagen, dass Österreich ein wirklich vorbildliches Umweltland geworden ist. (Beifall bei der ÖVP.)
19.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Tadler. 2 Minuten. (Abg. Ing. Schultes – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Tadler –: Schön sprechen!)
19.55
Abgeordneter Erich Tadler (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Unsere Begeisterung für diese Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die als größte Verwaltungsreform aller Zeiten verkauft wurde, hält sich mittlerweile sehr stark in Grenzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Jetzt, da hinsichtlich der einzelnen Instanzen Änderungen vorgenommen werden, melden sich immer mehr Experten aus den betroffenen Gesetzesbereichen und machen auf Probleme aufmerksam, Herr Minister.
Alle Ministerien betonen immer wieder gebetsmühlenartig, Herr Schultes, dass die Folgenabschätzung der Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichtes bereits mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und dem Bundesverwaltungsgerichtsgesetz 10/2013 durchgeführt wurde. Im Hinblick darauf erhebt sich die Frage, wieweit diese Folgenabschätzung wirklich für die einzelnen Gesetze durchgeführt wird.
Wir vom Team Stronach sind grundsätzlich immer für eine Verwaltungsvereinfachung, damit die Verfahren vereinfacht und die Verwaltungskosten eingedämmt werden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
19.56
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