Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 221

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Im UVP-Gesetz haben wir dafür gesorgt, dass die bewährten Berufungsmöglichkeiten sowohl von Legalparteien als auch des Umweltanwalts und von Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen weiter bestehen bleiben. Das ist sehr wichtig, um die Bürgerrechte zu stärken. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.)

Frau Abgeordnete, Sie sprechen das immer wieder an, und das wurde auch im Um­weltausschuss erwähnt: Sie beklagen, dass im Wasserrechtsgesetz sozusagen Rah­menpläne vorgelegt werden können. – Das ist keine Neuerung, das war bisher schon so. Lesen Sie das alte Gesetz! Das war bisher schon so. Und Sie verstehen nicht und wollen offensichtlich auch nicht verstehen – beziehungsweise betreiben hier einfach Polemik –, dass dieses Recht jedem zusteht, nicht nur den Wasserkraftbetreibern. Viel­mehr kann jeder, der Interesse an gewässerwirtschaftlichen Zielsetzungen hat, einen Rahmenplan vorlegen. Bitte lesen Sie das Gesetz! Schauen Sie sich das an, und ma­len Sie hier nicht einseitig irgendeinen Teufel an die Wand!

Auch NGOs, die Interesse an der wasserwirtschaftlichen Arbeit haben, haben das Recht, derartige Rahmenpläne vorzulegen. Im Übrigen legt die EU-Wasserrahmen­richtlinie fest, dass es zu keinen Verschlechterungen von Gewässern kommen darf. – Das heißt: Egal, wer einen Rahmenplan vorlegt, ob es die Energiewirtschaft ist oder ob es NGOs sind: Der Zustand von Gewässern darf nicht verschlechtert werden. Das hat es also vorher schon gegeben, und das ist auch jetzt in der Bestimmung weiterhin ent­halten.

Im Übrigen halte ich es schon für bemerkenswert, wenn Sie jetzt im gemeinsamen Regierungsprogramm in Tirol Kraftwerke haben, die Sie ständig kritisiert haben! Sie führen da eine schöne Liste von Kraftwerken auf, etwa Kaunertal oder Sellrain-Silz und andere. Man wird sehen, wie Sie sich dann verhalten werden. Hier reden Sie so und dann in Tirol eventuell anders. Es wird interessant sein, das zu verfolgen!

Abschließend: In der Siedlungswasserwirtschaft – Herr Abgeordneter, Sie haben es erwähnt – ist es unser gemeinsames Anliegen, dass wir einerseits betreffend Abwas­serentsorgung den hohen Standard halten. Die Gemeinden haben einen großen fi­nanziellen Aufwand, auch bei der Sanierung bestehender Anlagen. Diesbezüglich sind wir völlig einer Meinung. Und auch bei der Wasserversorgung haben wir im Zuge des Sanierungspakets, das wir schnüren mussten, Projekte verschoben, um dem Bund, den Ländern und auch den Gemeinden sparen zu helfen. Entsprechende Maßnahmen waren aber notwendig. Wir haben das Geld aus unserem Haus aufgestellt durch Effi­zienzen beziehungswiese aufgrund von Projekten, die nicht gemacht wurden, das be­treffende Geld aber nicht für etwas anderes verwendet, sondern für die Siedlungswas­serwirtschaft aufgewendet wurde.

Sie haben es erwähnt: 45 Millionen € sind es heuer, 100 Millionen € werden es das nächste Jahr sein. Das ist auch ein Impuls für die lokale Bauwirtschaft, dass die Men­schen einen Arbeitsplatz haben, vor allem aber um den hohen Standard im Umwelt­schutz, bei der Wasserversorgung und bei der Abwasserentsorgung aufrechterhalten zu können. – Herzlichen Dank für die Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Be­stimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


20.02.25

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Der Herr Bundesmi­nister hat gesagt, dass es schon immer der Fall war, dass Energiekonzerne Rahmen-


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