Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 222

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pläne festlegen können. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Falsch! Ich habe ge­sagt, dass es immer schon möglich war, Wasserrahmenpläne vorzulegen!)

Auch die Energiekonzerne. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Alle!)

Ich berichtige tatsächlich: Bisher hat § 53 gelautet: „Wer an der Verwirklichung der in §§ 30a, c und d festgelegten Ziele interessiert ist, kann“ einen solchen Plan einreichen.

Das sind Verschlechterungsverbot, Grundwassersanierung und Umweltschutzziele. Davon sind Energiekonzerne also ausgenommen.

Jetzt heißt § 53: „Wer an der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Zielsetzungen“ und auch der anderen interessiert ist.

Das heißt: Energiekonzerne waren bisher ausgenommen, jetzt sind sie es nicht mehr. (Beifall bei den Grünen.)

20.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.30

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Minister! Wie schon erwähnt handelt es sich bei diesen vier Tagesordnungspunkten um fünf Gesetze. Ich müsste ein Zauberer sein und noch schneller sprechen als Kollegin Brunner, damit ich mehr darüber sagen könnte.

Ich bin Bürgermeister, und es ist mir ein Anliegen, in diesem Zusammenhang auch un­seren Minister, der ja sehr viel gescholten wird – Herr Kollege List hätte ihn ja schon fast weg diskutiert – von ganzem Herzen zu beglückwünschen. Ich danke für die gute Zusammenarbeit! Als Bürgermeister bin ich darüber sehr froh, vor allem über das Um­weltrechtsanpassungsgesetz und die Bestimmungen betreffend die Siedlungswasser­wirtschaft. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bin, so wie die Opposition immer sagt, bei den Leuten. Dabei geht es nicht um den Bürgermeister, sondern es geht um die Gemeinde. Wir sind 2 400 Einwohner bei uns in Radfeld im Inntal, und wir sind gerade dabei, diesbezüglich weiter zu arbeiten. Es geht um eine gute Wasserqualität, und es geht dann auch um eine gute Qualität beim Abwasser, wenn wir es wieder auf die Reise schicken, und zwar bei uns eben in den Inn oder ins Grundwasser.

Die Qualität des Wassers ist nicht nur hervorragend, wenn es gut aus der Quelle kommt oder es sich um qualitativ hochwertiges Grundwasser handelt, was ja auch wie­der davon abhängt, wie das Abwasser gereinigt wird. Die Qualität des Wassers ist auch von der Qualität der Leitungen sehr abhängig. Und wie in vielen anderen Ge­meinden haben wir auch das Problem, dass wir alte Leitungen haben, nämlich Stich­leitungen beziehungsweise eine Art Leitungssäcke, in denen das Wasser abgestanden ist und Leitungen auch rostig sind und so weiter.

Dazu kommt, dass früher vielfach keine Aufzeichnungen gemacht wurden. Der Bauhof und die Mitarbeiter wissen oft gar nicht, wo sich die Leitung befindet. Wir sind jetzt dabei, einen digitalen Leitungskataster zu machen, und wenn wir jetzt nicht aufgestockt und jetzt 45 Millionen € und nächstes Jahr 100 Millionen € hätten, dann könnten wir uns diese Arbeiten nicht leisten.

Dazu kommt auch noch das Volkswirtschaftliche, dass wir sonst viele Grabungsar­beiten umsonst machen müssten. Wenn wir jetzt irgendwo eine Straße sanieren, den Asphalt aufreißen und aufgrund des digitalen Katasters und der Fehlersuche wissen, dass da eine Leitung darunter liegt, die alt ist und ausgetauscht werden muss, dann


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