Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 223

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können wir diese gleichzeitig schon austauschen und haben nicht viel in den Sand ge­setzt, indem wir zuerst asphaltieren und es nach einem Jahr einen Wasserrohrbruch gibt und wir das Ganze wieder aufreißen müssen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Nur einen Punkt möchte ich noch anschließen: Ich bin schon gespannt, wie verhalten die Grünen sein werden. Das Verhalten hat man jetzt schon gesehen, dass sie in Zu­kunft auch für die Wasserkraft sein werden. Ich habe schon vielfach hier für die Was­serkraft plädiert, damals haben sie immer anders argumentiert. Jetzt sind sie in Tirol in der Regierung. (Abg. Gahr: Noch nicht!) Jetzt schau ich mir das an: Für die Wasser­kraft wird es besser werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Rosenkranz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.06.35

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! In meiner Wortmeldung geht es um eine Novellierung im Bundesluftreinhaltegesetz. Es geht um einen Antrag, der von den Regierungsparteien und der FPÖ gemeinsam ein­gebracht wurde, und zwar auch in Erledigung eines Antrags, den ich bereits vor Mona­ten gestellt habe.

Es geht um ein zugegebenermaßen sehr geringes Problem, um ein kleines Problem räumlicher Natur. In Wirklichkeit geht es aber darum, dass es in einer Region, nämlich vor allem in der Wachau, die für den Weinbau weltweit bekannt ist, Erleichterungen für die Winzer gibt.

Es geht darum, dass bis jetzt das Verbrennen von abgeschnittenem Rebholz und un­erwünschtem Bewuchs auf den Trockenrasenflächen aus Gründen der Luftreinhaltung nur im Monat April zulässig war. Dieser Rebschnitt erfolgt in der kalten Jahreszeit, in den wirklich kalten Monaten, vor allem im Jänner und Februar. Und dann müsste die­ses abgeschnittene Rebholz liegen bleiben. Wir wissen jetzt aber ganz genau, wie sich das Klima entwickeln kann: Im März gibt es bereits sehr warme Temperaturen, die Ve­getation beginnt zu wachsen, und damit kommt es auch zum Schädlingsbefall.

Das heißt, man war aufgrund dieser Bestimmung gezwungen, unter Umständen den Schädlingsbefall des Rebholzes, das lange im Weingarten gelegen ist, mit Pestiziden zu bekämpfen, weil man gerade in diesen Regionen nicht die Möglichkeit hatte, das Rebholz, insbesondere maschinell, abzutransportieren. Das ist dort schwere Handar­beit, die erledigt werden muss, und daher war es ein Anliegen der Winzer speziell in der Wachau, Unterschriften auch in den einzelnen Gemeinden zu sammeln, und das ging bis zu einer Resolution des niederösterreichischen Landtages ans Parlament mit großer Mehrheit, eine Änderung vorzunehmen.

Dieser Änderung wurde jetzt insoweit Rechnung getragen, als dieser Zeitraum April auch auf den März ausgedehnt wurde. Das ist eine praktikable Lösung, mit der die Winzer auch leben können, weil zu dieser Zeit die Vegetation noch nicht so weit fortge­schritten ist und daher das Rebholz unproblematisch verbrannt werden kann.

Das hat nämlich einen Nebeneffekt: Nicht nur die Vegetation, sondern auch die Fauna entwickelt sich in dieser Zeit, und durch ein Abbrennen im April ist es sogar zu Bedro­hungen von Klein- und Kleinstlebewesen gekommen, die sich entwickelt haben und trotzdem sehr wohl den Charakter dieser Landschaft ausmachen. Ich denke hier insbe­sondere an die sattsam bekannte Smaragdeidechse.

Insgesamt glaube ich, dass das ein guter Schritt ist, der hier eingebaut wurde. Es hilft einigen österreichischen, niederösterreichischen, Wachauer Winzern. Es hilft allen


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