Winzern, die generell in Steillagen und in schwer unzugänglichen Lagen ihre wirklich harte Arbeit verrichten müssen, um zum Erfolgsprodukt des österreichischen Weins zu gelangen. Ich glaube, dass dies ein erster wichtiger Schritt in die Richtung ist, österreichischen Winzern etwas Gutes zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
20.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.09
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Vorweg eine Bemerkung zu den Reden der Kollegin Brunner als Umweltsprecherin der Grünen.
Irgendwie habe ich da persönlich den Eindruck, dass da sehr viel Unzufriedenheit und Frust dabei ist. Vielleicht lässt sich das verringern, indem man sich mehr an der realen Lebenswelt der Menschen orientiert und vielleicht so etwas wie ein bisschen mehr gesunden Hausverstand in die Reden einfließen lässt. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrter Herr Bundesminister Berlakovich, herzlichen Dank dafür, dass es in gemeinsamen Verhandlungen mit der Finanzministerin Fekter, dem Gemeindebundpräsidenten Mödlhammer und dem Vorsitzenden des Fonds in der Umweltförderung, Landeshauptmannstellvertreter Franz Hiesl, gelungen ist, dass wirklich eine entsprechende Mittelaufstockung von insgesamt 160 Millionen € (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner) für die Jahre 2013 und 2014 möglich war. Das ist natürlich für die Gemeinden und Städte, aber auch für die Bauwirtschaft sehr wertvoll.
Positiv ist weiters, dass es gelungen ist, die Umweltförderung im Inland bis zum Jahr 2020 festzulegen, aber auch die Deckung der finanziellen Mittel für die thermische Sanierung bis zum Jahr 2016 zu verlängern. Mit der Novelle des Wasserbautenförderungsgesetzes wird die derzeit vom Ministerium wahrgenommene operative finanzielle Tätigkeit der schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen ausgelagert und künftig vom Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds wahrgenommen beziehungsweise abgewickelt.
Hochwasserschutzprojekte werden damit auch zukünftig gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet. Für die betroffenen Gemeinden ändert sich in Wirklichkeit nichts. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt: BMVIT für Donau und March, die WLV und damit die Forstsektion des Ministeriums für Bäche und die Umweltsektion für alle weiteren Gewässer.
Ich komme selber aus einer vom Hochwasser betroffenen Gemeinde und kann nur sagen, dass es der Bevölkerung ziemlich egal ist, aus welchem Topf das Geld kommt. Wichtig ist, dass geholfen wird und Hochwasserschutz rasch umgesetzt wird. Herr Bundesminister, ich bitte darum, dass du dich auch zukünftig im Rahmen deiner Möglichkeiten für eine ausreichende finanzielle Deckung beim Hochwasserschutz einsetzt.
Ich darf abschließend noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Hannes Weninger
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage des Bundesgesetzes 2292 der Beilagen, mit dem das Umweltförderungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz 2011, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985, das Umweltmanagementgesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013), wird wie folgt geändert:
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