Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 224

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Winzern, die generell in Steillagen und in schwer unzugänglichen Lagen ihre wirklich harte Arbeit verrichten müssen, um zum Erfolgsprodukt des österreichischen Weins zu gelangen. Ich glaube, dass dies ein erster wichtiger Schritt in die Richtung ist, österrei­chischen Winzern etwas Gutes zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.09.49

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Vorweg eine Bemerkung zu den Reden der Kollegin Brunner als Umweltsprecherin der Grünen.

Irgendwie habe ich da persönlich den Eindruck, dass da sehr viel Unzufriedenheit und Frust dabei ist. Vielleicht lässt sich das verringern, indem man sich mehr an der realen Lebenswelt der Menschen orientiert und vielleicht so etwas wie ein bisschen mehr ge­sunden Hausverstand in die Reden einfließen lässt. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister Berlakovich, herzlichen Dank dafür, dass es in ge­meinsamen Verhandlungen mit der Finanzministerin Fekter, dem Gemeindebundpräsi­denten Mödlhammer und dem Vorsitzenden des Fonds in der Umweltförderung, Lan­deshauptmannstellvertreter Franz Hiesl, gelungen ist, dass wirklich eine entsprechen­de Mittelaufstockung von insgesamt 160 Millionen € (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaß­ner) für die Jahre 2013 und 2014 möglich war. Das ist natürlich für die Gemeinden und Städte, aber auch für die Bauwirtschaft sehr wertvoll.

Positiv ist weiters, dass es gelungen ist, die Umweltförderung im Inland bis zum Jahr 2020 festzulegen, aber auch die Deckung der finanziellen Mittel für die thermische Sanierung bis zum Jahr 2016 zu verlängern. Mit der Novelle des Wasserbautenförde­rungsgesetzes wird die derzeit vom Ministerium wahrgenommene operative finanzielle Tätigkeit der schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen ausgelagert und künftig vom Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds wahrgenommen beziehungsweise abgewickelt.

Hochwasserschutzprojekte werden damit auch zukünftig gemeinsam mit den Bundes­ländern erarbeitet. Für die betroffenen Gemeinden ändert sich in Wirklichkeit nichts. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt: BMVIT für Donau und March, die WLV und da­mit die Forstsektion des Ministeriums für Bäche und die Umweltsektion für alle weite­ren Gewässer.

Ich komme selber aus einer vom Hochwasser betroffenen Gemeinde und kann nur sa­gen, dass es der Bevölkerung ziemlich egal ist, aus welchem Topf das Geld kommt. Wichtig ist, dass geholfen wird und Hochwasserschutz rasch umgesetzt wird. Herr Bundesminister, ich bitte darum, dass du dich auch zukünftig im Rahmen deiner Mög­lichkeiten für eine ausreichende finanzielle Deckung beim Hochwasserschutz einsetzt.

Ich darf abschließend noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Hannes Weninger

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage des Bundesgesetzes 2292 der Beilagen, mit dem das Umwelt­förderungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz 2011, das Wasserbautenförderungs­gesetz 1985, das Umweltmanagementgesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geän­dert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013), wird wie folgt geändert:

 


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