Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 231

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dungszwecke umgestellt werden müssen. Neben Einsatzbereichen wie zB für die Ze­menterzeugung bzw. andere industrielle Anwendungen sind vor allem die laufenden Forschungsvorhaben zur Rückgewinnung von Schwermetallkomponenten zu nennen (dies insbesondere im Kontext des Urban Mining). Infolge der damit verbundenen, hö­heren Schwermetallkonzentration sollen die dafür vorgesehen Monokompartimente oder Kompartimentsabschnitte auf Reststoffdeponien eingerichtet werden (diese sind aber – im Hinblick auf die unterschiedlichen Verwertungswege – von jenen Komparti­menten zu trennen, die für im Straßen- und Ingenieurbau wiederverwendbare Fraktio­nen eingerichtet werden).

Auch bei den dort einzubringenden Schlackenfraktionen handelt es sich um gezielt im Rahmen der Schlackenerzeugung gesteuerte Qualitäten; allerdings bedeutet Qualitäts­sicherung in diesem Zusammenhang nicht die Einhaltung bestimmter normierter Eigen­schaften (da entsprechende Normen im gegenwärtigen Forschungsstadium naturge­mäß noch nicht existieren), sondern die gezielte Beeinflussung der Produktionsbedin­gungen im Hinblick auf derartige Forschungsvorhaben und Verwertungsmöglichkeiten. Darin liegt auch die sachliche Rechtfertigung für diese Beitragsbefreiung begründet.

Die unionsrechtlichen Kriterien für die gegebenenfalls erforderlichen Behandlungs­schritte, Lagerung und Deponierung werden eingehalten.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.22.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Herr Bundesminister! Anhand dieses Abänderungsantrages vom Kollegen Keck sehen Sie, wie Regierungspolitik funktioniert – extrem schlecht. Es ist unglaublich: Der Minister wirft uns als Opposition vor, dass wir kritisieren, dass er 15 Gesetze in Sam­melgesetznovellen relativ kurzfristig vor Ende der Legislaturperiode noch schnell, schnell, schnell durchpushen will durch dieses Haus – und monatelang nichts tut!

Wir wollten zusätzliche Ausschusstermine haben. Wir haben auch Umweltausschüsse ohne eine einzige Regierungsvorlage erlebt, und das ist der Skandal! Und dann sind Sie so schlecht vorbereitet, dass hier ein Abänderungsantrag nach dem anderen kommt. Das ist Ihre Handschrift, Herr Bundesminister, wir kennen sie schon! Aber zei­gen Sie nicht in Richtung Bürgerrechte, wenn Sie hier heraußen stehen!

Zeigen Sie nicht in Richtung Bürgerrechte! Ich bin nicht angerührt, sondern ich finde es skandalös, dass ein Umweltminister großartig verkündet, die Bürgerrechte würden ge­stärkt, wir aber gleichzeitig von der Aarhus-Konvention, vom Compliance Committee eine Aufforderung haben – dringlich, und bereits seit März 2012 bekannt –, dass wir das Umweltinformationsgesetz nach der Aarhus-Konvention entsprechend ändern müssen.

Was haben Sie gemacht? – Nichts dazu bei der Änderung des Umweltinformationsge­setzes. Dann haben Sie öffentlich bekanntgegeben, dass es im Bereich der Information ein Problem gibt – die Kollegen haben es schon erwähnt –, was die Transparenz bei den Wirkstoffen der Pflanzenschutzmittel betrifft.

Da sind Sie schon verantwortlich. Wenn eine Ihnen zugeordnete Dienststelle oder öf­fentliche Einrichtung, nämlich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, beziehungsweise das Bundesamt für Ernährungssicherheit, wenn diese Einrichtung öf­fentlich bekanntgibt oder den Unterausschuss darüber informiert, dass sie der Amts-


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