dungszwecke umgestellt werden müssen. Neben Einsatzbereichen wie zB für die Zementerzeugung bzw. andere industrielle Anwendungen sind vor allem die laufenden Forschungsvorhaben zur Rückgewinnung von Schwermetallkomponenten zu nennen (dies insbesondere im Kontext des Urban Mining). Infolge der damit verbundenen, höheren Schwermetallkonzentration sollen die dafür vorgesehen Monokompartimente oder Kompartimentsabschnitte auf Reststoffdeponien eingerichtet werden (diese sind aber – im Hinblick auf die unterschiedlichen Verwertungswege – von jenen Kompartimenten zu trennen, die für im Straßen- und Ingenieurbau wiederverwendbare Fraktionen eingerichtet werden).
Auch bei den dort einzubringenden Schlackenfraktionen handelt es sich um gezielt im Rahmen der Schlackenerzeugung gesteuerte Qualitäten; allerdings bedeutet Qualitätssicherung in diesem Zusammenhang nicht die Einhaltung bestimmter normierter Eigenschaften (da entsprechende Normen im gegenwärtigen Forschungsstadium naturgemäß noch nicht existieren), sondern die gezielte Beeinflussung der Produktionsbedingungen im Hinblick auf derartige Forschungsvorhaben und Verwertungsmöglichkeiten. Darin liegt auch die sachliche Rechtfertigung für diese Beitragsbefreiung begründet.
Die unionsrechtlichen Kriterien für die gegebenenfalls erforderlichen Behandlungsschritte, Lagerung und Deponierung werden eingehalten.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.22
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Anhand dieses Abänderungsantrages vom Kollegen Keck sehen Sie, wie Regierungspolitik funktioniert – extrem schlecht. Es ist unglaublich: Der Minister wirft uns als Opposition vor, dass wir kritisieren, dass er 15 Gesetze in Sammelgesetznovellen relativ kurzfristig vor Ende der Legislaturperiode noch schnell, schnell, schnell durchpushen will durch dieses Haus – und monatelang nichts tut!
Wir wollten zusätzliche Ausschusstermine haben. Wir haben auch Umweltausschüsse ohne eine einzige Regierungsvorlage erlebt, und das ist der Skandal! Und dann sind Sie so schlecht vorbereitet, dass hier ein Abänderungsantrag nach dem anderen kommt. Das ist Ihre Handschrift, Herr Bundesminister, wir kennen sie schon! Aber zeigen Sie nicht in Richtung Bürgerrechte, wenn Sie hier heraußen stehen!
Zeigen Sie nicht in Richtung Bürgerrechte! Ich bin nicht angerührt, sondern ich finde es skandalös, dass ein Umweltminister großartig verkündet, die Bürgerrechte würden gestärkt, wir aber gleichzeitig von der Aarhus-Konvention, vom Compliance Committee eine Aufforderung haben – dringlich, und bereits seit März 2012 bekannt –, dass wir das Umweltinformationsgesetz nach der Aarhus-Konvention entsprechend ändern müssen.
Was haben Sie gemacht? – Nichts dazu bei der Änderung des Umweltinformationsgesetzes. Dann haben Sie öffentlich bekanntgegeben, dass es im Bereich der Information ein Problem gibt – die Kollegen haben es schon erwähnt –, was die Transparenz bei den Wirkstoffen der Pflanzenschutzmittel betrifft.
Da sind Sie schon verantwortlich. Wenn eine Ihnen zugeordnete Dienststelle oder öffentliche Einrichtung, nämlich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, beziehungsweise das Bundesamt für Ernährungssicherheit, wenn diese Einrichtung öffentlich bekanntgibt oder den Unterausschuss darüber informiert, dass sie der Amts-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite