Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 238

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.45.0120. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (2161 und Zu 2161 d.B): Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird (2318 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.45.04

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wir ver­handeln und sprechen über eine Abänderung des Strahlenschutzgesetzes. Das Strah­lenschutzgesetz ist, wenn wir es definieren wollen, das zentrale Gesetzeswerk in Ös­terreich zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlen und ist, da das Wort „ionisierende Strahlen“ darin vorkommt, natürlich eine heikle Ma­terie.

In dem konkreten Gesetz geht es um eine Verwaltungsvereinfachung – vereinfachend gesagt –, indem jetzt einmal auf der einen Seite die Zuständigkeiten der Prüforgane in Bezug auf Strahleneinrichtungen bestimmt und verändert werden. Momentan ist es so, dass die Bezirksverwaltungsbehörden diese Prüfungen innehaben; das sind mittlerwei­le so um die hundert. Das wird auf neun Ämter in Landesregierungen reduziert. Das finden wir für einen ganz guten Schritt, weil dadurch tatsächlich Einsparungen sowohl in der Effizienz als auch beim Geld getätigt werden können.

Das zweite, grundsätzlichere Problem oder die entsprechende Veränderung ist die Überwachung der Strahleneinrichtungen als solche. Das ist eine ziemlich fachorientier­te Geschichte, aber dazu muss man wissen, dass ionisierende Strahlen, Röntgen­strahlen natürlich nicht gleich Röntgenstrahlen sind. In Röntgengeräten in ärztlichen Praxen, in ärztlichen Ordinationen werden Strahlen durch Röhren hergestellt. Das heißt, durch Spannung und Elektrizität werden Strahlen erzeugt, die eine unterschiedli­che Intensität haben.

Auf der anderen Seite: Wenn man „ionisierende Strahlen“, „Röntgen“ hört, meint man ja im Hinterkopf, auch wenn man sich nicht so sehr damit beschäftigt, so etwas wie Fu­kushima oder Tschernobyl. Das sind dann Strahlenquellen, die man grundsätzlich voll­kommen anders zu behandeln hat. Auch das kommt natürlich im medizinischen Betrieb vor. Wir sprechen jetzt hier zwar nicht ausschließlich, aber hauptsächlich von Strahlen­einrichtungen in Ordinationen.

Da ist es so, dass es momentan alle zwei Jahre eine Überprüfung von Amts wegen gibt. Diese Überprüfung alle zwei Jahre haben der Gesetzgeber und die prüfenden Stellen, haben sämtliche Fachleute als viel zu kurzfristig angesehen, eigentlich auch als unsinnig. Man hat diese jetzt auf vier Jahre erstreckt: vier Jahre bei Zahnärzten und bei Tierärzten; komischerweise drei Jahre bei allen anderen, also bei Radiologen.

 


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