Das ist etwas, was auch wir als einen Kritikpunkt sehen, weil überhaupt nicht einzusehen ist, warum eine Berufsgruppe, die mehr oder weniger dieselben Geräte verwendet wie die anderen, jetzt unterschiedlich behandelt wird. Das hat natürlich den Keim der Verfassungswidrigkeit in sich. Es hat uns eigentlich kein Experte erklären können, warum hier, bitte, diese Unterschiede bestehen.
Aber das Wichtigste bei so einer Veränderung ist der Patient. Der Patient hat hier wirklich im Mittelpunkt zu stehen, und wenn wir so eine Veränderung an Prüfungsintervallen vornehmen, muss natürlich auch abgeklärt sein, ob der Patient einen Nachteil erleiden kann. Denn alles Wirtschaftliche für den Betreiber, alles Wirtschaftliche für die Behörde, Verwaltungsvereinfachung ist gut und schön, darf aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Menschen gehen!
Das können wir nach reichlicher Diskussion ausschließen. Ich weiß auch, wovon ich spreche, ich bin selbst davon betroffen. Ich betreibe selbst so ein Gerät oder solche Geräte, deswegen kann ich sagen, es gibt heute in Österreich neben dieser amtswegigen Kontrolle ein engmaschiges System. Es gibt ein zentrales Strahlenschutzregister, das im Ministerium angesiedelt ist. Es gibt für die Mitarbeiter Dosimeter, es gibt ein Dosisregister. Es gibt die Konstanzprüfungen, die vom Behandler, vom Strahlenschutzbeauftragten, vom Betreiber von Einrichtungen durchzuführen sind.
Dann gibt es noch eine indirekte, viel wichtigere Kontrolle: Das ist die Kontrolle des Behandlers, des Arztes selbst. Warum ist das eine so wichtige und ernst zu nehmende Kontrolle? – Weil das Krankenkassensystem in Österreich vorsieht, Röntgenaufnahmen nur dann zu bezahlen, wenn sie ordentlich angefertigt sind. Das wird auch kontrolliert. Der Arzt weiß, wenn er eine Aufnahme macht und sie danach sofort betrachtet, ob das Gerät in Ordnung ist oder nicht, weil es natürlich auch eine rein ethische Frage ist, wenn man merkt, dass hier etwas nicht in Ordnung ist, das zu beenden.
Grundsätzlich muss gesagt werden, dass wir natürlich für jeden Abbau administrativer Belastungen eintreten. Dafür sind wir als freiheitliche Partei bekannt.
Dieses Gesetz bewirkt, dass es zu einer eklatanten Verbesserung im administrativen Bereich kommt. Und wenn ich das noch sagen darf, wir würden uns wünschen, dass in anderen Bereichen, auch in der Medizin, unsinnige administrative Belastungen zurückgefahren werden.
Ich könnte jetzt viel sagen, die Redezeit ist aber gleich abgelaufen, ich möchte nur eines noch sagen zu dem möglichen Einwand, dass Patienten doch gefährdet werden könnten, weil das Intervall von zwei Jahren auf vier Jahre verändert wird, vor allem im zahnärztlichen Bereich. Dazu möchte ich nur sagen, der eigentliche Notfall, der in einer zahnärztlichen Praxis in Bezug auf Röntgengeräte eintreten könnte, ist einzig und allein das Hängenbleiben des Auslöser-Relais der Röhre. Das heißt auf Deutsch, der Schalter klemmt. Da gibt es eine einfache Methode: Man zieht den Stecker, wie beim Fernseher, aus der Steckdose. Aber seit 20 Jahren gibt es sowieso nur mehr automatisierte Schutzschalter, die nach zwei Sekunden automatisch abdrehen. Es hat seit damals keinen einzigen Notfall gegeben.
Deswegen glauben wir, noch einmal, das ist eine vernünftige Regelung, um eine administrative Erleichterung für alle Beteiligten zu erwirken. (Beifall bei der FPÖ.)
20.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.51
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Strahlenschutz ist ein wesentliches Anliegen für den
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