Schutz der Bevölkerung. Das Strahlenschutzgesetz, das vorliegt, definiert grundsätzliche Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung. Die vorliegende Novelle – das ist der wesentliche Kern dieser Novelle – bringt eine Rückverlagerung der Zuständigkeit von den Bezirkshauptmannschaften zu den Landesregierungen. Es ist dies eine wesentliche Maßnahme im Bereich der Deregulierung von Materien zwischen Bund und Ländern.
Ich darf die Gelegenheit auch nutzen, hier zu erwähnen, dass in der laufenden Gesetzgebungsperiode eine Vielzahl von derartigen Deregulierungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern, von Verwaltungsvereinfachungen getroffen worden ist. Und das sei auch all jenen gesagt, die immer wieder nörgeln, dass im Verwaltungsbereich keine Verbesserungen, keine Reformen stattfinden. Hier wurde eine Vielzahl von Deregulierungen durchgeführt, da wurde und wird viel umgesetzt.
Die Novelle des Strahlenschutzgesetzes bringt eine Bündelung der Kompetenzen mit einer Verlagerung von den rund 100 Bezirkshauptmannschaften hin zu den Landesregierungen und damit verbunden Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und weniger Bürokratie.
Es wird auch – mein Vorredner hat es auch schon angesprochen – das Prüfintervall der behördlichen Überprüfung von derzeit zwei auf drei oder vier Jahre ausgeweitet, und die Novelle gewährleistet neben der Bündelung der Kompetenzen und einer Kosteneinsparung vor allem auch die Sicherstellung österreichweit einheitlicher Vorgangsweisen und Standards, zusammengefasst: eine Sicherstellung der hohen Standards bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung. (Beifall bei der ÖVP.)
20.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.52
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Von meinen Vorrednern ist schon erwähnt worden, es geht um die Ausdehnung von Intervallen bei den Kontrollen von Strahlenbetrieben. Ich weiß nicht, wie Sie die hohen Standards sicherstellen wollen, wenn gleichzeitig die Kontrollen reduziert werden. Die Jahreszahlen will ich jetzt nicht wiederholen. Es sind in den Stellungnahmen von einigen Seiten hier Bedenken geäußert worden. Ich glaube, im Umgang mit radioaktiven Stoffen ist höchste Sorgfalt geboten, daher braucht es intensive Kontrollen, um die Risiken zu minimieren, für PatientInnen, aber vor allem auch für Personen, die aus beruflichen Gründen diesbezüglich besonders exponiert sind. Es ist für mich unverständlich, dass die Prüfintervalle hier erweitert werden.
In der Schweiz sind vor einigen Jahren 17 000 Röntgenanlagen überprüft worden: 350 Anlageninhaberinnen und -inhabern wurde die Strahlenschutzbewilligung wegen fehlender Wartung entzogen. Und ich glaube, hier kann nur durch entsprechende Kontrollen gewährleistet werden, dass die Menschen, die damit in Berührung kommen, auch ausreichend geschützt sind. Jetzt passiert leider das Gegenteil.
Ich bin der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.54
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Brunner, es hätte mich
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite