Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 241

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ja gewundert, wenn Sie diesem Gesetz zugestimmt hätten. Im Ausschuss war die Ar­gumentation noch ein bisschen anders.

Grundsätzlich muss man feststellen, dass es sich hierbei um eine Verwaltungsreform handelt. Von den Grünen wird ja des Öfteren immer wieder eine Verwaltungsreformie­rung verlangt. Jetzt machen wir eine, und die Grüne Partei ist dagegen – aber das sind wir gewohnt.

Ich glaube, dass die Novelle erstens eine Effizienzsteigerung bringt und dass es zwei­tens auch wichtig ist, dass ich von 100 Bezirksverwaltungsbehörden, wo ich eben nicht ein dementsprechendes Spezialwissen habe, wo ich nicht so viele Fälle an Strahlenbe­lastung habe, auf neun Stellen bündle.

Neben der Zuständigkeitsänderung haben wir auch eine Änderung bei den Überprü­fungsintervallen. Hier möchte ich feststellen, dass die Prüfungsintervalle nur dort aus­geweitet werden, wo wir mit einem geringen Gefährdungspotenzial rechnen.

In diesem Sinne werde ich dann noch näher bei meiner Druckfehlerberichtigung auf dieses Gesetz eingehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.55.39

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Ich denke, wir sollten dieses Strahlenschutzgesetz etwas differenzierter diskutieren. Es stimmt: Es gibt eine Verwaltungsvereinfachung, indem eine Konzentration der Verwaltungsverfahren bei den Landeshauptleuten passiert. Früher waren es rund 100 BHs, jetzt ist der Landes­hauptmann dafür zuständig – positiv, kann man nur unterstützen.

Was man aber nicht unterstützen kann, ist die Verlängerung der Prüfintervalle, weil sie unlogisch ist: Beim Zahnarzt – das ist jener mit der geringeren Ausbildung, was den Strahlenschutz betrifft – erhöht man den Prüfintervall für diese Röntgengeräte von zwei auf vier Jahre, während man bei den Radiologen, die eine höherwertige Ausbildung ha­ben, was den Strahlenschutz betrifft, die Prüfintervalle nur von zwei auf drei Jahre er­höht. Das ist an sich ein sachlicher Widerspruch, den auch jeder Nicht-Strahlenschutz­techniker versteht. Das ist nicht logisch.

Daher glaube ich, dass dieses Gesetz auch von Lobbyisten geprägt ist, dass man in­terveniert hat, die Prüfintervalle möglichst lange auszudehnen, um sich Kosten zu spa­ren. Und das Ganze – und das ist der Kern – passiert auf dem Rücken der Patienten, um den Preis der möglichen Gefährdung der Gesundheit der Menschen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist das, was wir nicht haben wollen! (Beifall bei Ab­geordneten des BZÖ.)

Und da bin ich dann bei der SPÖ. Ich habe immer darauf gewartet, ob es eine Diffe­renzierung gibt. Verwaltungsvereinfachung: ja; Schutz der Gesundheit, Schutz der Pa­tienten: nein. Also wer diesem Gesetz zustimmt, der gefährdet die Gesundheit der Menschen. Witzig ist auch die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums dazu. Das Gesundheitsressort leitet, glaube ich, Minister Stöger, bei der SPÖ angesiedelt. Der schreibt über sein Ressort sinngemäß zurück: Er sieht das Ganze sehr positiv – Beto­nung auf „sehr positiv“ – und hat keine Einwände.

Also es wird weniger geprüft, damit die PatientInnen einer höheren Gefahr ausgesetzt, und das hat auch die Arbeiterkammer aufgezeigt. In der Schweiz etwa gab es 17 000 Kontrollen. Im Zuge dieser 17 000 Kontrollen hat man bei 350 Anlagen die Be­willigung entzogen, weil sie nicht entsprechend gewartet worden sind, weil sie letztlich


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