Abg. Dr. Pirklhuber.) Man sollte hier nicht polemisieren. Wir kämpfen für die Bauern, während Sie versuchen, parteipolitisches Kleingeld zu wechseln. (Beifall bei der ÖVP. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)
21.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Huber zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen. – Bitte.
21.37
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Bundesminister Berlakovich hat gerade gesagt, dass die Erzeugerpreise in Österreich sehr hoch seien und dass es ein Blödsinn sei und nicht stimme, dass die Preise im Ausland anders seien. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Das habe ich nicht gesagt! Zuhören!)
Ich möchte tatsächlich berichtigen, dass die Auszahlungspreise in Südtirol alleine bei der Milch um 56 Prozent höher sind und dass auch in Bayern die Auszahlungspreise höher sind. (Abg. Grillitsch: 56 Prozent?) Das betrifft alle Produkte. Bei Äpfeln haben wir ja jetzt erst gehört ... (Abg. Steibl: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Das ist ein Redebeitrag!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, bleiben Sie bei der tatsächlichen Berichtigung!
Abgeordneter Gerhard Huber (fortsetzend): der Bauer erhält 49 Cent. – Das ist die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)
21.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.
21.38
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Huber, wenn Sie hier ans Rednerpult treten, sollten Sie bei der Wahrheit bleiben. (Abg. Huber: Ich sage nur die Wahrheit!)
Sie haben gemeint, dass die Anträge im Ausschuss schubladisiert, also vertagt worden sind. Das stimmt nicht. Herr Kollege Jannach hat eine Vertagung beantragt, damit weiterdiskutiert werden kann, denn die Zeit hat nicht mehr gereicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Zum vorliegenden Agrarrechtsänderungsgesetz: Es umfasst, wie wir bereits gehört haben, mehrere Bereiche. Ich beziehe mich auf das Forstgesetz 1975 und auf die Verwaltungspraxis bei den Bringungsgenossenschaften. Ich habe als Bürgermeisterin des Öfteren mit Bringungsgenossenschaften zu tun, und es hat sich gezeigt, dass für deren Funktionsfähigkeit Verbesserungen notwendig sind. Entsprechende Regelungen sind daher vorgesehen. Diese notwendigen Regelungen betreffen Satzungsinhalte, die Organe, die Fassung von Beschlüssen, die Untergliederungen der Genossenschaft, die Kostenaufteilung sowie Aufsichtsbefugnisse der Behörde.
Für befristete Rodungen bis 1000 m2 wird das einfache Rodungsanmeldeverfahren ermöglicht werden. Dadurch erübrigt sich die gegenwärtig erforderliche Bescheid-Erlassung.
Diese Verwaltungsvereinfachung ist zu begrüßen. Weiters soll bei Teilungen von Grundstücken die Bescheinigungsnotwendigkeit durch die Forstbehörde entfallen. Wenn kein Wald betroffen ist, muss die Forstbehörde daher nicht mehr tätig werden. Auch soll die behördliche Anzeigepflicht von Fällungen in Windschutzanlagen entfallen.
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