Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 265

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den so teuer werden, dass sie keiner mehr einsetzen kann. Das wird ein kommendes Problem.

Wir erleben, dass durch die europaweite Regelung dieser Zulassung die Biozidproduk­te wenigstens verfügbar sind. Und wir sehen, dass mit dieser neuen Richtlinie jeder dieser Wirkstoffe in der Europäischen Chemieagentur registriert ist und nachverfolgt werden kann, wo die Produkte sind. Wenn wirklich etwas passiert, man auf etwas draufkommt, kann man dann auch die Wege verfolgen und Menschen schützen.

Wir haben damit ein europäisches Sicherheitsnetz geschaffen. Und wenn Sie auf Ur­laub nach Jesolo fahren, dort das Gefühl haben, dass es vielleicht Gelsen gibt, und ein Produkt kaufen, dann können Sie sicher sein, dass das nach dem Standard geprüft ist, der auch in Österreich angewendet wird.

Tatsächlich ist es so, dass es um Produkte geht, die den Menschen unangenehme Schädlinge, Pilze, Krankheitserreger vom Körper halten sollen, und tatsächlich ist es so, dass wir viele Dinge, die wir in anderen Bereichen als Gifte bezeichnen, in diesem Bereich gerne in unserer Umgebung haben. Denn eines kann ich Ihnen sicher sagen: Wenn Sie Ihren Kühlschrank zu Hause anschauen, dann sind die möglichen und wahr­scheinlichen Pilze, die jeder daheim im Kühlschrank hat, bevor er ihn putzt, viel ge­fährlicher als alles, was Ihnen sonst noch im Leben passieren kann. Deswegen ist es gut, wenn Sie Ihren Kühlschrank ordentlich reinigen – die wichtigste Tätigkeit in Ihrem Haushaltsleben.

Zu dem Thema, mit dem wir hier zu tun haben, Neonicotinoide: Seien Sie sicher, vieles von dem, was wir hier im Biozidproduktegesetz haben und was Sie im täglichen Leben verwenden, sind Neonicotinoide, weil sie nun einmal für die Gesundheit des Menschen am wenigsten bedenklich sind. Und wenn man davon redet, dass es Nervengifte sind, dann eben nur für Insekten, aber das sind ja wir Gott sei Dank nicht. Für uns ist das nicht problematisch, und daher ist es in vielen Bereichen enthalten.

Wer das nicht haben will, und im privaten Bereich auch nicht, der soll es sagen. Aber der wird sich dann von vielem befreien müssen, das ihm das Leben komfortabel macht.

Weil immer wieder etwas passieren kann – bei uns haben einmal die Kinder, als sie klein waren, beim Autan zu trinken begonnen; das ist etwas zum Abwehren von Gelsen und zählt zu den Repellents; diese fallen auch hier darunter –, ist es ganz gut, wenn man eine Telefonnummer daheim hat, und zwar jene der Vergiftungszentrale. Es ist nämlich so, dass diese Materialien und diese Stoffe dann ungefährlich sind, wenn sie nicht in die Hände von Leuten geraten, die selber nicht sicher sind. Kinder sind nicht si­cher, und daher muss man aufpassen, denn es kann immer etwas passieren. Und da­her ist eine Telefonnummer wichtig, und ich würde alle ersuchen, schreibt euch die-
se auf, die könnt ihr brauchen, das ist nämlich die Vergiftungsinformationszentrale: 01 – 406 43 43.

Das kann man brauchen, und das ist wahrscheinlich die wichtigste Information des Ta­ges. Schreibt es euch auf! Wenn wirklich etwas passiert, seid ihr froh, wenn ihr sie habt. Ich wünsche einen schönen Abend. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Pendl: Danke!)

22.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte. (Abg. Dolinschek – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Hu­ber –: Gerhard, außa mit der Wahrheit!)

 


22.10.21

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Zu den Bioziden, dem Biozidproduktegesetz müssen wir uns schon einmal vor Augen füh-


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