Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 267

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dass Biozide Wirkstoffe sind, die im nichtagrarischen Bereich eingesetzt werden, näm­lich in der Schädlingsbekämpfung.

Kollege Schultes hat das auch in seiner Rede gesagt: Wir alle haben derartige Mittel zu Hause, und deswegen ist es aus meiner Sicht wohl sehr, sehr erforderlich, dass wir ein Gesetz haben, das im Vorfeld die Inverkehrbringung dieser Biozide regelt. Und dieses Gesetz oder diese Novelle, die wir heute auch beschließen, regelt genau das, nämlich dass man im Vorfeld schon eine Risikobewertung macht zwischen der Wirksamkeit dieser Biozide und dem Risiko für Mensch, Tier und Umwelt.

Dieses Gesetz basiert ja auf einer Richtlinie aus dem Jahre 1998, wo es die erste Richtlinie gegeben hat, und jetzt wird das eigentlich auf den Erkenntnissen dieser Richtlinie weiterentwickelt. Das hat der Kollege Jannach, glaube ich, in seiner Rede ein bisschen anders gesagt. Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, ist kein Diktat der EU, sondern es ist eine Weiterentwicklung der Richtlinie, auf die aufbauend wir im Jahr 2000 bereits ein Biozidgesetz beschlossen haben.

Das jetzige Gesetz bleibt ja in seinen Geltungsbereichen fast unberührt, also es sind nur einige Änderungen, die jetzt mit der Novelle tatsächlich auch umgesetzt werden. Das sind, wie ich finde, sehr wichtige Änderungen, wie zum Beispiel, dass eine neue Verordnung auch für Waren gültig sein wird, die mit Bioziden behandelt werden. Das ist ja eigentlich, finde ich, für den Konsumenten, für die Konsumentin tatsächlich eine Verbesserung. Das ist die eine Verbesserung, die ich sehr befürworte.

Die zweite Verbesserung, die ich befürworte, ist, dass Wirkstoffe zum Beispiel mit an­deren Eigenschaften, die ein Risiko für das Grundwasser darstellen, auch unter die zu ersetzenden Wirkstoffe fallen. Das sind ja durchaus positive Errungenschaften, die wir heute mit diesem Gesetz umsetzen.

Ich bin überzeugt davon, dass es wichtig ist, dass Konsumentinnen und Konsumenten wissen, dass die Mittel, die sie zu Hause haben, nicht ungefährlich sind, und dass sie daraus auch wirklich einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln ableiten. Ich bin aber auch überzeugt davon, Herr Minister, dass das Gesetz nur dann seine Wir­kung erzielen kann, wenn es auch ordentliche Kontrollen gibt. Und da sind Sie als Mi­nister wieder gefordert, da ja die Kontrollen in die mittelbare Kontrolle Ihres Ministeri­ums fallen.

Ich denke mir, das Gesetz ist gut. Wir müssen eben auch schauen, dass die Kontrollen dann auch tatsächlich ihre Wirkung haben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber gelangt zu Wort. – Bitte.

 


22.17.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die KollegInnen haben ja schon erläutert, was Biozide sind, vielleicht brauche ich das nicht mehr zu wiederholen.

Die Änderung in der Situation ist die, dass früher eine EU-Richtlinie gegolten hat, auf deren Basis das Gesetz sozusagen aufgesetzt wurde. Jetzt gibt es aber die neue Bio­zidprodukteverordnung der Kommission, die unmittelbar rechtswirksam wird und ab 1. September 2013 EU-weit einheitlich anzuwenden ist. Und diese Anpassung ist jetzt quasi mit dieser Gesetzesnovelle vorzunehmen.

Einige Vorteile wurden ja schon erwähnt. Und wir halten – und das ist vielleicht der Un­terschied zum Kollegen Jannach – eine europaweite Regelung schon für sinnvoll, aus mehreren Gründen. Einer ist einfach der freie Warenverkehr und die heutigen offenen Grenzen. Die Konsumenten holen sich wo immer Produkte oder können sie kaufen. Sie sind im Urlaub und haben immer den Umgang mit ähnlichen Stoffen und Produk-


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