Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 268

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ten, und die sollten doch nach denselben Kriterien geprüft sein, und das sollte streng geregelt sein.

Es gibt auch Regelungen, was Nanowirkstoffe, nanotechnologisch produzierte Inhalts­stoffe betrifft, die ich auch für wesentlich halte. Gerade Elemente der Nanotechnologie werden uns in Zukunft noch stärker beschäftigen, im Lebensmittelumfeld und im wei­teren Sinne von den Kosmetika bis hin zu Biozidprodukten.

Es gibt aber doch auch einige Kritikpunkte unsererseits, und zwar an der EU-Strategie. Es gibt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für den Anhang 1, und wir meinen, dass das durchaus zu überdenken ist, nämlich in dieser Art und Weise sehr, sehr einfache Zulassungsverfahren, die dann natürlich von der Risikobewertung abhängig sind. Und Risiko zu bewerten ist, wie wir wissen, immer wieder ein Bereich, wo wir verschiedene Diskussionen führen.

Im besonderen Unterschied zur Pflanzenschutzmittel-Richtlinie der EU, die inzwischen auch schon das Paket 2009 vorsieht, nämlich Pläne für eine nachhaltige Verwendung vorzusehen oder die Erhebung von Markt- und Verwendungsstatistiken umzusetzen  die ja jetzt kommen in den nächsten ein, zwei Jahren , ist das in der Biozid-Richtlinie nicht vorgesehen.

Aufgrund dieser Mängel werden wir, trotz der grundsätzlich positiven Einstellung dazu, dass wir das europaweit einheitlich regeln, diesem Gesetz nicht die Zustimmung ge­ben, weil wir meinen, dass wir vertiefend, risikobasiert die Strategie noch verbessern müssen, die aufseiten der EU natürlich rechtsverbindlich umzusetzen ist, was trotzdem aus unserer Sicht nicht ausreicht.

In diesem Sinn: Ein Glas, das aus unserer Sicht halb leer und nicht halb voll ist. (Beifall bei den Grünen.)

22.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.20.55

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Biozidprodukte werden rund 22 Produktgruppen zugeordnet. Dabei sind zum Beispiel Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, aber auch Mauerschutzmittel gegen Schimmelbefall, also vieles, was im Haushalt verwendet wird – es ist schon an­gesprochen worden.

Klar ist, dass man im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten heute viel verantwortungs­voller mit derartigen Mitteln umgeht. Auch wenn hier von manchen schon wieder Hor­rorszenarien gezeichnet werden, ist es eindeutig so, dass die Genehmigungsverfahren strenger sind – eindeutig. Auch die Kontrollen müssen sein, und man geht heutzutage sorgsamer um, was auch richtig ist.

Die Menschen brauchen Sicherheit im Landwirtschaftsbereich, forstwirtschaftlichen Be­reich, in der Industrie, aber auch im Haushalt, in den privaten Gärten, wo diese Mittel auch angewendet werden. Und was über allem steht, was da jetzt gemacht wird, ist, dass wir ein neues Gesetz brauchen, da die EU-Regelungen da sind, die Biozidproduk­teverordnung. Es ist auch sinnvoll, dass das europaweit geregelt wird, dass es einen einheitlichen Rechtsrahmen gibt. Bei offenen Grenzen und freiem Warenverkehr ist das unbedingt notwendig. – Herzlichen Dank. (Rufe bei der SPÖ – in Richtung ÖVP –: Hallo, ihr müsst klatschen!)

22.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Grillitsch gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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