22.22
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat jetzt ganz klar ausgeführt, dass wir dieses Gesetz brauchen, weil sich diese Biozidprodukte wesentlich von Pflanzenschutzmitteln dadurch unterscheiden, dass sie nicht zum Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vorgesehen sind, sondern zu anderen Zwecken eingesetzt werden, etwa zum Schutz von Mauerwerk oder auch zur Desinfektion von Oberflächen oder Badewässer.
Und das, was, glaube ich, eine Ungeheuerlichkeit auch in dieser Diskussion ist, ist, da immer wieder auch einen Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft herzustellen, beispielsweise mit Neonicotinoiden. Das ist wirklich eine Ungeheuerlichkeit, da gerade die Landwirte in Österreich streng kontrolliert werden, geschult werden müssen und auch eine strenge Aufbehaltungsfrist für diese Pflanzenschutzmittel haben, meine Damen und Herren.
Nehmen wir das zur Kenntnis, dass die Bäuerinnen und Bauern mit Pflanzenschutzmitteln, wahrscheinlich wie niemand anderer in diesem Lande, wirklich äußerst verantwortungsbewusst umgehen! (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sollten wir hier auch wirklich eine faire Diskussion führen, weil es nichts bringt, wenn wir gegenseitig mit den Fingern auf uns zeigen und sagen: Gut, auf den Balkonen und im Garten ist alles erlaubt!, und die Bauern, die das wirklich alles ordnungsgemäß machen, werden dann noch dazu verurteilt. Das ist nicht fair! (Beifall bei der ÖVP.)
22.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.
22.23
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich gebe zu, dass es nicht ganz leicht ist, ruhig zu bleiben, wenn man solche – unter Anführungszeichen – „Experten“ als Vorredner hat wie den Herrn Huber. Und trotzdem sollte man auch bei dieser Biozidprodukteverordnung, die wir heute diskutieren, doch bei der Sachlichkeit bleiben.
Wir wissen, dass es eine Biozidprodukte-Richtlinie der Europäischen Union gibt, die bis zum 1. September 2013 ihre Gültigkeit hat und durch eine Biozidprodukteverordnung ersetzt wird. Das erfordert auch, dass wir in Österreich die Gesetze entsprechend anpassen, und wir werden mit diesem neuen Biozidproduktegesetz das alte entsprechend ablösen.
In der Regel sind diese Biozide chemische Bioprodukte, Chemikalien, deren Anwendung mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Darum ist es einfach notwendig, dass man einen sorgsamen Umgang mit diesen Mitteln pflegt. Wichtig und einer der Vorteile dieses Gesetzes sind die Regelungen, die die vorgesehene Bewertung der Wirkstoffe, im Sinne der Überprüfung der Wirkstoffe auf ihre chemische Identität, beinhalten.
Ich behaupte auch – im Gegensatz zum Kollegen Jannach –, dass es ein Vorteil ist, wenn die produktspezifische Zulassung europaweit gemacht werden kann – eben freier Warenverkehr, sonst ist es weniger kontrollierbar. So kann man sicher sein, dass eingesetzte Mittel auch europaweit entsprechend zugelassen sind.
Es ist also dieses Gesetz die Umsetzung einer europäischen Änderung. Es ist dies eine Grundlage für mehr Sicherheit und eine Vereinfachung für unsere Konsumenten, und ich glaube, wir sollten diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
22.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
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