Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 21

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Das ist aus meiner Sicht der einzige Weg, um Ländern, die Betrüger verfolgen wollen, auch den Gerichten, den Finanzbehörden, die Möglichkeit zu geben, möglichst rasch und auch möglichst unkompliziert festzustellen, ob ein Betrug vorliegt oder nicht. All das, was in der Praxis langmächtig und schwierig und nicht durchführbar ist, schützt Betrüger, und daran hat Österreich gar kein Interesse, wir wollen ja an der Spitze der Betrugsbekämpfung stehen.

Das Zweite ist die Steuerharmonisierung, ein schwierigeres Thema. Wie kann man in Europa erreichen, dass wir nicht mit Steuerdumping – das gibt es ja in verschiedenen Bereichen – versuchen, gegenseitig Anreize zu schaffen, wer denn gerade jenen, die mehr beitragen könnten für das Gemeinwohl, die besten, sprich, günstigsten Steuern anbietet?

Beides ist gestern ausführlich diskutiert worden, und ich sehe hier einen wichtigen Fortschritt in der Europäischen Union. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steindl.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundes­kanzler! Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Holzinger hat am 4. Mai 2013 im ORF-„Journal zu Gast“ klar gesagt, dass es in Österreich keine Bestimmung gibt, die Steuerhinterzieher schützen kann. Auch Sie, Herr Bundeskanzler, haben im ORF in der Sendung „Report“ am 21. Mai 2013 gesagt, dass das Bankgeheimnis in Österreich keine Behinderung für die Verfolgung von Steuerbetrügern ist, weil Sie natürlich wissen, dass, wenn Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, selbstverständlich die Finanz Bankkonten, aber auch Sparbücher öffnen kann.

Welche Verschärfungen, Herr Bundeskanzler, in Bezug auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung in Österreich sind aus Ihrer Sicht noch notwendig?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Die Staatsanwälte der Korruptionsstaats­anwalt­schaft und auch darüber hinaus beklagen sehr oft, dass es doch auch langwierige Prozesse sind, die man wesentlich verkürzen könnte. Das heißt, auch in Österreich, wo wir ja die Banken verpflichtet haben, diese Daten nicht dem Staat weiterzugeben, aber innerhalb der Bank aufzubereiten, könnten diese Daten den Ermittlungsbehörden rascher zur Verfügung gestellt werden. Ich sehe hier durchaus noch Verbesserungs­möglichkeiten auch im eigenen Land, aber, wie Sie richtig gesagt haben, das österreichische Bankgeheimnis ist von dem Datenaustausch, der für die internationale und europäische Betrugsbekämpfung notwendig ist, nicht betroffen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Klubobmann Bucher, bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Bundeskanzler, nur für den Fall, dass Sie es nicht wissen: Das BZÖ hat sich immer dafür eingesetzt, dass es zu einem Daten­austausch, was Nichtösterreicher betrifft, kommt. Nur für den Fall, dass Sie es falsch interpretieren, wenn ich Ihnen jetzt folgende Frage stelle:

Können Sie eine Garantie abgeben, dass für Österreicher das Bankgeheimnis auf­recht­erhalten bleibt, nachdem Sie jetzt auf europäischer Ebene die Zustimmung gegeben haben, dass es zu einem automatischen Informationsaustausch kommt, und es auch berechtigte Zweifel daran gibt, dass das Bankgeheimnis in dieser Form, wie es in Österreich jetzt angewendet wird, aufrechterhalten bleibt, und dass es nicht zu Konto-Schnüffeleien kommt, was von vielen befürchtet wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


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