Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 107

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zulegen. So verkommt Mittelschichtspolitik zum Wahlkampfgag, während die Betrof­fenen unter hohen Steuern, hohen Preisen und der überbordenden Bürokratie leiden. Eine Steuerreform darf kein Wahlkampfbluff für die kommende Nationalratswahl werden, sondern die Österreicherinnen und Österreicher haben ein Recht auf eine echte Reform und Entlastung.

Die Frage der Finanzierung, die häufig als Totschlagargument ins Treffen geführt wird, stellt sich in Anbetracht der längst überfälligen Staats- und Verwaltungsreform und der damit möglichen Einsparungen nicht. Die Reduktion auf nur mehr eine einhebende Stelle für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bedeutet bereits einen zentralen Schritt der Verwaltungsreform und ist gleichzeitig die Einleitung zur Zusam­menlegung der 22 Sozialversicherungsträger zu einer einzigen Sozial­versicherung für alle Österreicherinnen und Österreicher.

Der Rechnungshof hat 599 Reformvorschläge auf den Tisch gelegt. Die Spar-Möglichkeiten reichen bis zu unglaublichen 15 Milliarden Euro. „Es liegt nun an der Politik, das Notwendige zu tun“, sagte Rechnungshofpräsident Moser im ORF-Radio.

Kern unseres Vorschlags ist eine „Fair Tax“ - also ein einheitlicher Abgabensatz -, die zusammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro Gerechtigkeit durch eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jahreseinkommen wird zuerst der Steuerfreibetrag von 11.000 Euro subtrahiert. Von der verbleibenden Summe wird die „Fair Tax“ in der einheitlichen Gesamthöhe von 39 Prozent abgezogen – für Steuer und Sozialver­sicherung.

Im Bereich von Bruttojahreseinkommen zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.793,09 Euro gilt dagegen ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für die Sozialversicherung ersetzt. Das ergibt im Durchschnitt eine Ersparnis von 8 Prozent und stellt sicher, dass die Betroffenen sozialversichert sind.

Insgesamt werden durch das „Fair Tax“ Modell nahezu alle Steuerpflichtigen deutlich entlastet.

Im Bereich der Familienförderung wird ein Kinderabsetzbetrag (KAB) von 9.000 Euro/Jahr und Kind eingeführt. Dieser ist frei im Familienverband aufteilbar und kann steuersenkend geltend gemacht werden.

Für den Bereich der Unternehmen sieht das BZÖ-Modell unter anderem eine ein­heitlichen Unternehmensbesteuerung – die „Business Tax“ – vor, die die steuerliche Situation des unternehmerischen Mittelstands verbessert. Dafür sollen die bisherigen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu einer Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst werden. Zum anderen soll eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung erfolgen, indem allen Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen. Weiters sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen (z.B. Stärkung des Eigenkapitals von KMUs) sowie eine Totalreform der lohnsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.

Ein weiterer Eckpfeiler des Steuermodells und wesentlicher Ansatz zur Erreichung wesentlicher Einsparungsmöglichkeiten ist die Vereinfachung im Bereich der Ver­waltung durch eine einzige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein ein-


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