Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 184

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17.57.48

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Staatssekretär! Das ist jetzt schon interessant gewesen, wie Sie zu den Grünen gesagt haben, na ja, die sollen sich ein bissl engagieren und da mehr direkte Demokratie umsetzen, denn Sie als Staats­sekretär können das nicht. Herr Staatssekretär! Diese Herrschaften hier (in Richtung ÖVP weisend), wer ist das? Ist das die ÖVP-Fraktion? Oder gehören die nicht zu Ihnen? (Staatssekretär Kurz: Haben Sie mitgestimmt ?) Gehören die zu Ihnen, diese Herrschaften hier? (Staatssekretär Kurz: Haben Sie mitgestimmt ?) – Na, und über diese Herrschaften – wirklich ehrenwerte Herrschaften, und ich unterstütze den Abgeordneten Gerstl zu hundert Prozent – können Sie in der Bundesregierung oder auch hier nichts einbringen im Parlament an Initiativen der direkten Demokratie, die über das hinausgehen, was wir jetzt vorliegen haben? – Dann ist aber Ihr Stellenwert in der Bundesregierung ein nicht sehr hoher, wenn ich das jetzt vorsichtig betitle. (Beifall beim BZÖ.)

Ich unterstütze das, was Herr Abgeordneter Gerstl hier gesagt hat – regt euch nicht auf, ich unterstütze das wirklich, und ich bedanke mich auch für das Lob der drei Oppositionsparteien –, weil wir, Herr Kollege, Ihre Anregung auch wahrgenommen haben, die dahin gehend war, dass Sie gesagt haben, Sie bringen nichts zusammen, die Opposition soll etwas vorlegen. Daher haben sich Grüne, FPÖ und BZÖ zusam­men getroffen, und wir arbeiten jetzt – dankenswerterweise mit Unterstützung des Legislativdienstes der Parlamentsdirektion – an einem konkreten Vorschlag.

Herr Abgeordneter Gerstl, wir laden Sie gerne ein, dann auch auf diesen Vorschlag draufzugehen, und wir beschließen das, Herr Staatssekretär! Gemeinsam haben wir hier im Hohen Haus eine Mehrheit für einen positiven Effekt der direkten Demokratie, dass nämlich, wenn ein Volksbegehren eine entsprechende Unterstützung hat, eine Volksbefragung angeschlossen werden kann. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Staatssekretär Kurz, wir unterstützen das nicht, was Sie hier für die Online-Unter­stützung von Volksbegehren vorgelegt haben, denn da geht es darum, dass man nur mit der Bürgerkarte über die digitale Signatur dieses Instrument wahrnehmen kann. Sie wissen ganz genau, dass nur ein Bruchteil der Wahlberechtigten über eine derartige Bürgerkarte verfügt. Wir wollen die Online-Unterstützung zumindest auf dem Weg, wie Sie das bei der Europäischen Bürgerinitiative eingeführt haben. Warum kann man eine Europäische Bürgerinitiative dadurch online unterstützen, dass man die Nummer eines Reisepasses oder eines Personalausweises angibt, aber ein österreichisches Volks­begehren darf man nicht unterstützen, sondern da braucht man eine Bürgerkarte? Das können Sie doch nicht erklären; das ist nicht erklärbar.

Wir haben den Vorschlag gemacht interessanterweise steht in der Anfragebeant­wortung, dass auch schon Überlegungen dazu getroffen werden , dass nicht nur ein Reisepass oder ein Personalausweis dafür notwendig sind, sondern dass man ein allgemeines Ausweisdokument auch entsprechend einbringen kann. Aber wenigstens den Status einer Europäische Bürgerinitiative sollte man doch auch bei den Hürden für ein österreichisches Volksbegehren bezüglich der Online-Unterstützung haben. Und das werden Sie auch nicht erklären können, warum man das hier strenger als woanders macht.

Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren: Wir beantragen auch heute, ohne De­batte, einen Fristsetzungsantrag zu unserem Antrag vom BZÖ, dass man innerhalb der tagungsfreien Zeit zumindest Anfragen einbringen kann. Das hat auch etwas mit der Ausweitung der parlamentarischen und der direkten Demokratie zu tun, denn da geht es auch um Bürgeranliegen. Der Bürger kommt zum Abgeordneten mit einem Anlie­gen, und der Abgeordnete stellt diese Anfrage hier im Hohen Haus an die Bundes-


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