Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 198

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ausgefolgt wurden, mit Ausnahme der Medikamente. Da gibt es noch einen anderen Rechtsbestand, nämlich das Arzneiwareneinfuhrgesetz, dann greift dieses, es wird eben nicht ausgefolgt, aber der Rest landet im freien Verkehr. Meiner Meinung nach ist das ein kompletter Humbug und wirklich zahnlos.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass man immer davon spricht, dass etwas auch finanzstrafrechtlich zu würdigen ist. Das Finanzstrafgesetz ist ein Spezial­gesetz für Betrugsdelikte. In den §§ 33 bis 52 finden sich die einzelnen Tatbestände. Oder in einem anderen Gesetz wird das ausdrücklich als Finanzstrafe deklariert.

Das ist im Produktpirateriegesetz der Fall. Aber das ist dermaßen kompliziert. Also da müsste jemand eine Fälschung festgestellt haben und die Ware der Vernichtung preisgeben, und dann kommt dies auf einem anderen Weg doch wieder in den freien Verkehr. Sie dürfen sich nicht wundern, dass die Zahl an Finanzstrafdelikten in den Berichten immer mit Null ausgewiesen ist – also ein totes Recht. Ich glaube, da besteht Handlungsbedarf.

Ich darf mich auch noch der Frage jener Medikamente widmen, die stark im Vor­marsch sind. Es ist unglaublich, was da alles auf den Markt dringt. Bei diesen Medikamenten spielt man sich mit der eigenen Gesundheit, ich würde sogar sagen, dadurch kann man durchaus auch in Lebensgefahr geraten. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang eine Aufklärungskampagne. Die Zollverwaltung hat das schon einmal gemacht. Ich würde glauben, es würde sich lohnen, Menschen wirklich zu warnen, dass sie nicht vielleicht auf das Geld achten und glauben sollten, da kann man etwas billiger bekommen. In aller Regel spielt man mit der eigenen Gesundheit.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ernest Windholz, Kollegin und Kollegen betreffend Verschärfung der Produktpirateriebekämpfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat im Einverneh­men mit der Bundesministerin für Justiz eine Novelle des Produktpirateriegesetzes, des Strafgesetzbuches und des Finanzstrafgesetzes zur Beschlussfassung vorzule­gen, die insbesondere folgende Kernpunkte enthält:

Änderung der bestehenden Rechtslage, welche eine effektive Rechtsverfolgung durch den Privatankläger (Rechtsinhaber) gewährleistet,

Delikte des Produktpirateriegesetzes sollen Offizialdelikte werden, mit den ent­sprechen­den Änderungen im Finanzstrafgesetz und Strafgesetz,

jede Fälschungshandlung soll automatisch ein Finanzstrafverfahren auslösen und

betreffend die besonders gesundheitsgefährdende Medikamentenfälschung soll jede Fälschung, die anfällt, eigens strafbar gemacht werden und dies im Strafgesetzbuch verankert werden.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das dient allen, die korrekt unterwegs sind. Und das soll jenen, die da im Bereich der organisierten Kriminalität unterwegs sind, wirklich zeigen, dass man nicht bereit ist, solche Dinge zu tolerieren.

 


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