Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 217

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haben Ihnen auch begründet und erläutert, warum wir die Zuweisung an den Justizausschuss empfehlen. Ich sage es gerne hier noch einmal: Seitens des Justiz­ministeriums wurden datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese Form der syste­matischen Erfassung, wie sie in Ihrem Antrag gefordert wurde, geltend gemacht. Daher haben wir entschieden, dass es günstig wäre, diesen Antrag, wenn solche schwer­wiegenden Bedenken des Justizministeriums vorliegen, auch im Justizausschuss zu behandeln.

Ihre Argumentation, dass die Anträge nicht behandelt werden, stimmt also glattweg nicht. Sie haben gerade dadurch die Möglichkeit gehabt, lange und ausführlich darüber zu sprechen und auch Ihre Vorstellungen hier im Plenum einer breiten Öffentlichkeit kundzutun.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich brauche mich, glaube ich, nicht mehr näher auf die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes beziehen. Von meinen Vorrednerinnen wurden ja die inhaltlichen Schwerpunkte schon dargestellt. Auf der einen Seite steht die Ausdehnung der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung von einem auf drei Jahre. Kollegin Schenk, ich weiß nicht, was das für ein Nachteil sein sollte. Das hat ja nur den Vorteil, dass dieser Zeitraum günstiger wäre, bei einem Trauma beispielsweise. Was Sie also Negatives daran sehen, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Ich denke, auch die Klarstellungen sind ein ganz wesentlicher Aspekt. Aber ich gebe allen recht, die gesagt haben, dass es eine Novelle der kleinen Schritte ist. Wir hätten uns das Levelling-up gewünscht. Ich sage das sehr offen. Unserer Meinung nach gibt es eben keine Begründung, warum man eine Diskriminierung bei Gütern und Dienst­leistungen zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Alters nicht geltend machen kann, in anderen Fällen aber sehr wohl.

Frau Kollegin Schittenhelm, Sie haben gesagt, wir müssen uns die Frage stellen, was uns denn Familie wert ist. Da möchte ich sehr gerne einen Hinweis zur Bischofs­konferenz geben, der auch mit der Diskriminierung, über die wir sprechen, zu tun hat. Ich habe das von der Homepage:

„Der Vorsitzende der Bischofskonferenz betont gemeinsam mit Familienbischof Küng, ‚dass jeder Mensch seine Würde hat und dass seine Einstellungen, Überzeugungen, Qualitäten, auch seine sexuelle Orientierung zu respektieren sind‘. Wenn man jedoch die ‚an sich richtige Forderung, jede Art von Diskriminierung zu unterbinden‘, auf das Familienrecht übertrage, ‚nimmt man bedenkliche Konsequenzen in Kauf.‘“

Dann kommt jedoch der Überclou, dann kommt die Erklärung:

„  das Kind leidet am meisten, wenn Familien zerbrechen“ – ja, das glaube ich; aber dann kommt der Begriff der Familie –: „wenn es nicht in der Geborgenheit der Familie im Sinne der Ehe zwischen Vater und Mutter aufwachsen kann.“

Also, was Ehe mit Familie zu tun hat, weiß ich schon gar nicht. Das ist eine typische Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Ich glaube, das sollten wir alle miteinander so nicht zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ich würde Ihnen auch noch empfehlen, die „Katholischen Nachrichten“ vom 28. No­vember 2012 zu lesen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie die gelesen?) Da gehen nämlich diese Diskriminierungen weiter. Allerdings muss ich sagen, dass das in einem Gastbeitrag steht. Aber immerhin werden diesem Gastbeitrag einige Seiten gewidmet. Da heißt es zum Beispiel:

„Gleichbehandlungsgesetze sind scheinbar neutral formuliert. In der Praxis sind es aber immer wieder Christen, die vor Gericht stehen. Einige Beispiele: Ein Spanier


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