Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 239

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vorgeschlagen; einerseits Kollegin Ablinger, andererseits Kollegin Durchschlag. Im letzten Gleichbehandlungsausschuss – das wurde ebenfalls schon erwähnt – wurde dieser Antrag dem Familienausschuss zugewiesen.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, war aber nicht der einzige Fall, in dem ein Antrag im Gleichbehandlungsausschuss nicht behandelt wurde, sondern einem anderen Ausschuss zugewiesen wurde. Was geschieht dann mit den Anträgen? – Sie bleiben in den anderen Ausschüssen liegen. Ein Beispiel möchte ich anführen, und zwar einen Antrag von mir aus dem Jahr 2009 betreffend Erstellung einer Burn-out-Studie mit genderspezifischen Aspekten.

Dieser Antrag wurde im Gleichbehandlungsausschuss auch behandelt. Es hat dort wenigstens eine Fünf-Parteien-Einigung gegeben; wir haben gesagt, wir weisen diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zu, weil der Gesundheitsminister da eine Studie in Auftrag geben soll. Am 10. Mai 2010 wurde dieser Antrag im Gesundheitsausschuss behandelt – und er wurde vertagt. Heute haben wir den 23. Mai 2013, und der Antrag liegt immer noch dort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein Beispiel von vielen, wie es nicht geht.

Ebenso gab es bei den Oppositionsparteien Einigkeit darüber, den Gleichbehandlungs­ausschuss aufzuwerten und auch Minister zu diversen Themen in den Gleich­behandlungsausschuss zu laden. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.– Ja, Herr Minister Hundstorfer war letztes Mal im Ausschuss. Man sieht, es geht ja.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch den Antrag betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Programm Ländliche Entwicklung 2007‑2013 anführen, das war ein Vier-Parteien-Antrag, den wir beschlossen haben. Dieser wurde dann auch dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen und nicht im Gleichbehandlungs­aus­schuss erledigt. Es gab damals Protest von allen Oppositionsparteien – allein geholfen hat es nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Vielleicht sollten wir uns wirklich etwas überlegen oder das überdenken, oder Sie führen mit Ihren Abgeord­neten oder den Abgeordneten des Regierungspartners ein Gespräch, entwickeln vielleicht eine Perspektive und finden eine Lösung, damit wir hier den Gleich­behand­lungsausschuss entsprechend aufwerten und dort auch Anträge behandeln.

Es fällt ja niemandem ein Stein aus der Krone, wenn man hier den Anträgen im Gleichbehandlungsausschuss die Zustimmung gibt und sie dann eventuell zur Unter­stützung noch an einen anderen Ausschuss weiterleitet, anstatt generell alles abzu­wälzen, alles weiterzuleiten. Ich glaube, das wertet den Gleichbehandlungs­aus­schuss nicht auf und bringt uns diesbezüglich auch nicht weiter bei der Lösung vieler Probleme, die anstehen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.13

21.13.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 2330 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ich weise den Antrag 1905/A(E) dem Familienausschuss zu.

 


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