391 verschiedene Tarife, und bei gleicher Pflegestufe und gleichem Betreuungsaufwand einen Tarifunterschied von über 900 €.
Darüber hinaus, wenn Sie sich die Finanzierungsströme anschauen, herrscht völlige Intransparenz: Für die Finanzierung eines Heimplatzes von 3 200 € brauchen Sie 19 Finanzierungsströme. Wie schaut das aus? Nur ein kleines Beispiel, weil die Zeit vorgeschritten ist. Es zahlt der Bund das Geld, beispielsweise eine Pensionsversicherungsanstalt. Die Pensionsversicherungsanstalt zahlt das Geld an den Heimbewohner, der zahlt dem Heimbetreiber, beispielsweise an einen Gemeindeverband den Heimtarif. Der Gemeindeverband zahlt das Entgelt an das Land. Das Land finanziert Investitionen und gibt dafür Geld plus Umsatzsteuer zurück an den Verband. Der Verband führt die Umsatzsteuer ab an den Bund, und gleichzeitig gewährt dann der Bund dem Land eine Förderung in gleicher Höhe wie die Umsatzsteuer nach dem – in diesem Fall – Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz. Das ist ein Weg, gekennzeichnet von Intransparenz, der sicherlich beseitigt gehört und wo sich zeigt, dass Maßnahmen gesetzt werden sollten.
Darüber hinaus besteht Optimierungspotential im Forschungsbereich. Dies zeigt beispielsweise die Prüfung MedAustron, und das zeigt die Prüfung, die heute mehrfach angesprochen worden ist, die FWG, bei der beispielsweise mehr als 2 Millionen € Förderungsgelder eingesetzt worden sind und am Schluss wurde das Unternehmen um 50 000 € verkauft. Der Rechnungshof hat dabei alle vorhandenen Unterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt worden sind und die er dementsprechend mit seiner Arbeit auch ausfindig gemacht hat, überprüft.
Das Ergebnis auch in dem Bereich ist niederschmetternd. Es ist auch aufgezeigt worden, was der Herr Abgeordnete Graf in diesem Zusammenhang gesagt hat, dass ursprünglich versucht wurde, das Unternehmen zu verschmelzen, dass ein erfolgreiches Unternehmen um 50 000 € verkauft wurde, und nachdem es um 50 000 € verkauft wurde, hat sich kurze Zeit danach der Geschäftsführer in der FWG beziehungsweise der kaufmännische Geschäftsführer der damaligen ARC beteiligt, wobei die Beteiligung des Geschäftsführers in dem Fall für 10 Prozent 300 000 € ausgemacht hat. Das heißt – wenn man das in etwa hochrechnet –, dass das Unternehmen innerhalb kurzer Zeit um 3 Millionen € an Wert gewonnen hat, obwohl es um 50 000 € verkauft worden ist.
Es ist richtig, was der Herr Abgeordnete Kogler gesagt hat, dass dem Rechnungshof gegenüber keine Wahrheitspflicht besteht, dass der Rechnungshof darüber hinaus Unterlagen, die nicht vorhanden sind, nicht prüfen kann und dass auch keine Vorlagepflicht besteht. Das ist sicherlich ein Umstand, der zu bedenken ist und wo darauf hinzuweisen ist, dass beispielsweise eine falsche Beweisaussage vor Gericht nach § 288 StGB und vor einer Verwaltungsbehörde nach § 289 StGB strafbar ist. Ein Umstand, der zu denken geben soll, auch im Hinblick auf Salzburg, wo das angesprochen worden ist.
Darüber hinaus zeigt sich auch Handlungsbedarf, wenn Sie die Filmförderung anschauen, bei der 17 verschiedene Förderungseinrichtungen auf Bundes- und Landesebene bestehen. 65 Prozent der Förderung fließen von mehr als einer Stelle, ohne dass eine ausreichende Koordinierung besteht und ohne dass dementsprechende Ziele vorgegeben werden. Das heißt, es besteht Handlungsbedarf. Handlungsbedarf, den die Prüfungen des Rechnungshofes aufzeigen. Wobei es aber auch richtig ist, wenn Sie ausführen, dass der Rechnungshof auch bei sich darauf zu achten hat, dass Gelder wirklich sparsam und wirksam eingesetzt werden.
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