Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile dem Herrn Präsidenten Dr. Moser das Wort. – Bitte.
23.52
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auf der Tagesordnung stehen heute 15 Berichte des Rechnungshofes, eine Ersuchensprüfung, vier Querschnittsprüfungen, vier Schwerpunktprüfungen, eine Stichprobenprüfung, fünf Follow-up-Überprüfungen.
Gestatten Sie mir daher, dass ich ein paar kurze Anmerkungen mache, auch im Hinblick auf die Debatte, die geführt worden ist:
Es ist die Wirksamkeit des Rechnungshofes angesprochen worden: Dafür geben sicherlich die heute auf der Tagesordnung stehenden Follow-up-Überprüfungen ein gutes Zeugnis ab. Von 81 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden 69 Empfehlungen umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. 12 Empfehlungen sind offen.
Betrachtet man die Wirksamkeit des Rechnungshofes auch in Zahlen, so zeigt das allein die Prüfung der Verkehrstelematik, wo die Prüfung des Rechnungshofes zu nachweisbaren Einsparungen von 192 Millionen € geführt hat, weil aufgrund der Empfehlung des Rechnungshofes in diesem Fall Verkehrstelematik-Projekte redimensioniert worden sind beziehungsweise gleichzeitig auch das Investitionsprogramm reduziert wurde, ohne dass damit in irgendeiner Art und Weise die Funktionsfähigkeit eingeschränkt worden ist.
Darüber hinaus verweisen wir bei der Wirkung des Rechnungshofes immer wieder auf Prüfungen, die Ihnen die Möglichkeit geben, die nötigen Schlüsse zu ziehen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Prüfungen im Gesundheits- und im Pflegebereich.
Wenn heute die Prüfung „Finanzierung der Leistungen in Spitalsambulanz und Ordinationen“ auf der Tagesordnung steht, zeigt diese, dass die Wirkungen beziehungsweise die Ziele der Gesundheitsreformen bisher nicht umgesetzt wurden und jene Verlagerung, nämlich vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich beziehungsweise in den niedergelassenen Bereich, nicht durchgeführt wurde, weil die erforderlichen Anreize nicht gegeben sind.
Das heißt, es zahlt sich aus, einen Patienten stationär aufzunehmen, weil die Krankenanstalt entsprechende Mehreinnahmen erhält.
Es zahlt sich aus, einen Patienten nicht im Krankenhaus zu untersuchen, sondern ihn zu entlassen, damit er dort seine Voruntersuchungen durchführen muss und dann in der Krankenanstalt nur mehr operiert werden muss; das nennt sich präoperative Diagnostik, dabei spart der eine auf Kosten des anderen.
Diese Beispiele zeigen, dass sich der Patient an den Strukturen zu orientieren hat und sich nicht die Strukturen an den Patienten zu richten haben.
Das Gleiche findet auch in der Altenbetreuung statt: In der Altenbetreuung haben wir eine Artikel-15a-Vereinbarung aus dem Jahr 1993, die vorsieht, unter gleichen Voraussetzungen gleiche Leistungen als Mindeststandards zu sichern. Wenn man sich jedoch die Altenbetreuung ansieht, die wir geprüft haben, sehen Sie erhebliche Unterschiede bei den Kosten je Heimplatz, Vorgaben für Pflegepersonal, bei der baulichen Ausgestaltung der Heime, bei der Versorgung mit Heimplätzen. Allein in Tirol haben Sie
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