Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 290

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Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile dem Herrn Präsidenten Dr. Moser das Wort. – Bitte.

 


23.52.47

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auf der Tagesordnung stehen heute 15 Berichte des Rechnungshofes, eine Ersuchensprüfung, vier Querschnittsprüfungen, vier Schwerpunktprüfungen, eine Stichprobenprüfung, fünf Follow-up-Überprüfungen.

Gestatten Sie mir daher, dass ich ein paar kurze Anmerkungen mache, auch im Hinblick auf die Debatte, die geführt worden ist:

Es ist die Wirksamkeit des Rechnungshofes angesprochen worden: Dafür geben sicherlich die heute auf der Tagesordnung stehenden Follow-up-Überprüfungen ein gutes Zeugnis ab. Von 81 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden 69 Empfehlun­gen umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. 12 Empfehlungen sind offen.

Betrachtet man die Wirksamkeit des Rechnungshofes auch in Zahlen, so zeigt das allein die Prüfung der Verkehrstelematik, wo die Prüfung des Rechnungshofes zu nach­weisbaren Einsparungen von 192 Millionen € geführt hat, weil aufgrund der Emp­fehlung des Rechnungshofes in diesem Fall Verkehrstelematik-Projekte redimen­sioniert worden sind beziehungsweise gleichzeitig auch das Investitionsprogramm reduziert wurde, ohne dass damit in irgendeiner Art und Weise die Funktionsfähigkeit eingeschränkt worden ist.

Darüber hinaus verweisen wir bei der Wirkung des Rechnungshofes immer wieder auf Prüfungen, die Ihnen die Möglichkeit geben, die nötigen Schlüsse zu ziehen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Prüfungen im Gesundheits- und im Pflege­be­reich.

Wenn heute die Prüfung „Finanzierung der Leistungen in Spitalsambulanz und Ordi­nationen“ auf der Tagesordnung steht, zeigt diese, dass die Wirkungen beziehungs­weise die Ziele der Gesundheitsreformen bisher nicht umgesetzt wurden und jene Verlagerung, nämlich vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich beziehungs­weise in den niedergelassenen Bereich, nicht durchgeführt wurde, weil die erforder­lichen Anreize nicht gegeben sind.

Das heißt, es zahlt sich aus, einen Patienten stationär aufzunehmen, weil die Kran­kenanstalt entsprechende Mehreinnahmen erhält.

Es zahlt sich aus, einen Patienten nicht im Krankenhaus zu untersuchen, sondern ihn zu entlassen, damit er dort seine Voruntersuchungen durchführen muss und dann in der Krankenanstalt nur mehr operiert werden muss; das nennt sich präoperative Diagnostik, dabei spart der eine auf Kosten des anderen.

Diese Beispiele zeigen, dass sich der Patient an den Strukturen zu orientieren hat und sich nicht die Strukturen an den Patienten zu richten haben.

Das Gleiche findet auch in der Altenbetreuung statt: In der Altenbetreuung haben wir eine Artikel-15a-Vereinbarung aus dem Jahr 1993, die vorsieht, unter gleichen Voraus­setzungen gleiche Leistungen als Mindeststandards zu sichern. Wenn man sich jedoch die Altenbetreuung ansieht, die wir geprüft haben, sehen Sie erhebliche Unterschiede bei den Kosten je Heimplatz, Vorgaben für Pflegepersonal, bei der baulichen Ausge­stal­tung der Heime, bei der Versorgung mit Heimplätzen. Allein in Tirol haben Sie


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