Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 54

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Verkehrsausschuss:

Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2011, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-425 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusam­menarbeit zur vereinfachten Umsetzung von FATCA („Foreign Account Tax Com­pliance Act“),

Aufnahme der Verhandlungen über den Zugang von seh- und lesebehinderten Personen zu urheberrechtlich geschütztem Material; Diplomatische Konferenz 17. bis 28. Juni 2013 in Marrakesch.

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4, 5 bis 8 sowie 9 bis 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

10.31.46Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Petzner, Kollegin und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss betreffend die Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG einzusetzen.

Die Durchführung einer Debatte wurde nicht verlangt.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidial­kon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wiener Stunden“ vereinbart.

Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich dafür folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP 105, FPÖ 94, Grüne 83, BZÖ 71 sowie Stronach 60 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch ORF 2 bis 13 Uhr wurde für den Tages­ordnungspunkt 1 folgende Redeordnung vereinbart:

Bundeskanzler und Vizekanzler werden jeweils eine Erklärung in der Dauer von 10 Minuten abgeben. Während der Fernsehübertragung dieses Tagesordnungspunk­tes steht dann den Fraktionen eine Gesamtredezeit von je 18 Minuten zur Verfügung.

 


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