Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 126

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„Studienpläne sind nur dann genehmigungsfähig, wenn sie Zielsetzungen von Arti­kel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention beachten und Inklusive Pädagogik in einem für die jeweilige Institution angemessenen Ausmaß berücksichtigen.“

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(Beifall bei den Grünen.)

Ich habe den Text jetzt vorgelesen, das war nicht österreichische Gebärdensprache, das ist die lautsprachbegleitende Gebärde gewesen, eine andere Form der Gebärden­sprache. Auch in der Gebärdensprache gibt es Variationen, und diese braucht man auch im Unterricht mit gehörlosen Kindern, um eben Deutsch unterrichten zu können. Sie waren jetzt alle live dabei.

Frau Ministerin Schmied, ich wollte auch Sie noch einmal ansprechen. Beim letzten Mal habe ich in meiner Rede bereits darauf hingewiesen, dass Bildung in Gebärden­sprache für gehörlose Kinder ganz wichtig ist. Ich habe jetzt durch einen Kollegen ein E-Mail bekommen, eine Einsichtsbemerkung von einem Ihrer Mitarbeiter. Ein Beamter Ihres Hauses hat in seinem Schreiben ganz klar geschrieben, dass Gebärdensprache nicht die Muttersprache von gehörlosen Kindern ist. Ich glaube, da müssen wir uns wirklich einmal dringend zusammensetzen, denn es gibt einige Missverständnisse diesbezüglich.

Das Mundbild, das ich bei der Gebärdensprache verwende, ist zwar Deutsch, es unter­liegt allerdings nicht der deutschen Grammatik, sondern gewissen Regeln der Gebärdensprache. Tove Skutnabb-Kangas, eine Linguistin aus Dänemark, hat ganz klar definiert, dass es fünf Möglichkeiten für Muttersprachen gibt. Die Sprache von Anfang an zu lernen, ist für gehörlose Kinder nicht möglich, weil das Umfeld selten Gebärdensprache spricht, aber es gibt vier weitere Möglichkeiten: Die Sprache, die man am besten beherrscht, die Sprache, die man im Alltag am meisten verwendet, die Sprache, die am besten verstanden wird, und die Sprache, in der ich mich am besten ausdrücken kann.

Für mich persönlich ist ganz klar, ich bin zweisprachig aufgewachsen, aber dennoch ist die Gebärdensprache die mir nähere Sprache. Ich glaube, es ist ganz wichtig, wenn Ihnen das ein Anliegen ist, dass wir uns wirklich in Ihrem Haus zusammensetzen, damit dieses Recht gewährt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Nun gut, ich habe mich ein bisschen verzettelt, aber ich hoffe doch auch, dass wir diesen Abschnitt irgendwann abschließen können, damit dieses Recht auch tatsächlich gelebt wird, denn so geht es nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Daniela Musiol; Harald Walser, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitäts­gesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundes­rahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Päda­gogen) (2397 d.B.)

 


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