Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 125

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UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre zu beachten und „Inklusive Pädagogik“ in einem angemessenen Ausmaß zu berücksichtigen ist. An die betroffenen öffentlichen Universitäten wird appelliert, diesem Anliegen der Allgemeinheit bei der Erstellung der entsprechenden Curricula bzw. der künftigen Leistungsvereinbarungen zu ent­sprechen. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, bei Abschluss der Leistungsvereinbarungen darauf Bedacht zu nehmen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


14.25.35

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Schmied! Sehr geehrter Herr Minister Töchterle! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ja um die Hochschulausbildung für PädagogInnen Neu, und dazu gibt es zweierlei Dinge zu sagen.

Sehr positiv ist, dass sich Menschen, die sich nicht mit behinderten Personen beschäf­tigt haben, sehr wohl auch mit Inklusiver Pädagogik auseinandergesetzt haben und also auch die Möglichkeit haben, Grundkenntnisse der Inklusiven Pädagogik kennen­zulernen und verschiedenste Kinder in verschiedensten Bereichen zu sehen. Früher hat man gesagt: Nein, ich bin nicht zuständig, die Sonderschulpädagogin übernimmt das! – Mittlerweile weiß man, dass Inklusive Pädagogik ganz wichtig ist und in die richtige Richtung geht.

Was mir Sorgen bereitet, ist, dass Menschen, die früher Sonderpädagogen waren – im Bereich Gehörlosenpädagogik, für blinde Personen, wie auch immer –, in Zukunft nicht mehr in dieser Form ausgebildet werden. Ich finde, man muss ihre Fachexpertise anerkennen und nach wie vor zur Verfügung stellen.

Interessant ist aber, dass die UN-Konvention im Art. 24 besagt, dass wir uns in Österreich verpflichtet haben – und das ist nicht eine Möglichkeit, sondern eine Ver­pflichtung –, Kindern das anzubieten, was sie brauchen: Assistenz in jeder Form, damit Kinder sich gut bilden. Das war auch in Ihrem Vortrag zu hören, Frau Ministerin Schmied.

Leider können wir uns hier nicht anschließen, denn – es wurde in dem Antrag bereits gesagt – das Hochschulgesetz ist ja wunderbar, allerdings sind darin appellartige Worte enthalten, die uns zu weich sind. Deswegen bringen wir von den Grünen einen eigenen Antrag ein.

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Helene Jarmer, Daniela Musiol, Harald Walser, Freundinnen und Freunde ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundes­rahmen­gesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen) (2348 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 wird folgende Ziffer 6a eingefügt:

„6a. In § 54 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

 


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