Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 143

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Adoptionsvermittlung, Ausweitung der Tätigkeitsverbote – und dann eben auch noch jener Teil, der eine langjährige Forderung unserer Kollegin Helene Jarmer erfüllt, dass bei Sexualstraftaten nicht mehr unterschieden wird, ob jemand wehrlos und psychisch beeinträchtigt ist oder ob die Sexualstraftat mit Gewalt begangen worden ist, da dies natürlich eine Diskriminierung von wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Personen im Strafrecht war.

Mit diesem Gesetz werden auch einige Strafrahmen erhöht. Das ist immer eine schwierige Debatte. Wir wollen natürlich, dass die Strafen angemessen sind. Das Signal muss klar sein: Sexualstrafdelikte sind keine Bagatelldelikte. Der Zeitpunkt ist nur nicht besonders glücklich gewählt und wahrscheinlich mehr dem Wahlkampf geschuldet. Die Frau Justizministerin hat eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, um das Strafrecht zu überarbeiten und die Verhältnismäßigkeit der Strafen neu zu beurteilen. Insofern verstehe ich nicht, warum Sie das jetzt vorziehen.

Ein weiterer zentraler Punkt: Uns hier im Parlament muss immer bewusst sein, dass wir, wenn wir Strafrahmen erhöhen, immer nur über den kleineren Teil der Straftaten reden, denn 90 Prozent der Straftaten nach dem Sexualstrafrecht werden nicht aufgedeckt, sind Dunkelzifferdelikte; nur 10 Prozent werden überhaupt vor den Gerich­ten behandelt. Wenn wir die Strafrahmen erhöhen, erreichen wir also überhaupt nur 10 Prozent der Strafdelikte. Unsere Aufgabe hier im Parlament ist es, etwas zu tun, dass diese 90 Prozent an Dunkelzifferdelikten bei den Sexualstrafdelikten aufgedeckt werden, damit der Schutz greift. Das heißt, wir müssen in Prävention investieren und wir müssen schauen, dass die Behörden im Ernstfall auch angemessen reagieren.

Meine Damen und Herren, in der heutigen Plenarsitzung steht aber auch ein Punkt auf der Tagesordnung, der sich mit sexueller Belästigung beschäftigt. Das Parlament fordert die Justizministerin auf, dem Parlament eine angemessene Regelung vorzu­schlagen.

Wenn wir über sexuelle Belästigung diskutieren, dann kommen wir aber nicht am Fall des FPÖ-Abgeordneten Lausch vorbei. Sie erinnern sich; wir haben das vor zwei Monaten hier ausgiebig diskutiert. Der FPÖ-Abgeordnete Lausch ist massiven Vorwürfen hinsichtlich sexueller Belästigung ausgesetzt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es ist aufgedeckt worden (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ihr habt da irgendwas aufgedeckt!), dass es ein Disziplinarverfahren gegeben hat, in dem Abgeordnetem Lausch vorgeworfen wurde, dass er einer Kollegin massiv an den Hintern gefasst und dann gesagt hat, das hätte er jetzt gebraucht (Abg. Mag. Stefan: Eine blöde Ge­schichte!), oder dass er im Wachzimmer gesagt hätte: Guten Tag, Puppi!,  und dann langte er dieser Kollegin an den Hintern. Er hat ihr pornographisches Material geschickt und sie zu gemeinsamen sexuellen Handlungen im Swingerklub aufgefor­dert. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir haben diese Vorwürfe hier im Parlament diskutiert und haben die Sonderbarkeit festgestellt, dass dieses Disziplinarverfahren verjährt ist und daher nie inhaltlich geklärt werden konnte.

Was hat die FPÖ getan? – In dieser Sitzung ist Parteiobmann Strache hinausge­gangen und hat gesagt: „Im Jahr 2006 hat der Rechtsstaat alle diese unwahren Denunzierungen zurückgewiesen.“ (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

Erstens einmal werden berechtigte Vorwürfe einer Arbeitskollegin von der FPÖ als „Denunzierung“ bezeichnet. Das ist die FPÖ! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Normal ist ihr keine Strafe zu groß und zu hoch, wenn es aber um Vorwürfe gegen FPÖ-Abgeordnete geht, dann ist das angeblich Denunzierung. (Beifall bei den Grünen. Abg. Dr. Karlsböck:  ist eingestellt worden!)

 


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