Der zweite Punkt aber ist, dass der Rechtsstaat alle diese Vorwürfe zurückgewiesen hätte. Auch eine ganze Reihe von anderen FPÖ-Politikern hat ähnlich reagiert. Am 19.3., in einem wahren OTS-Feuerwerk, sagt Generalsekretär Kickl: „Sämtliche Vorwürfe gegen Lausch seien hinlänglich widerlegt.“ (Ruf bei der FPÖ: Richtig! – Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Lausch selbst sagt: „Der Fall wurde vor sieben Jahren von der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt ordentlich geprüft“ – also inhaltlich geprüft. (Zwischenrufe der Abgeordneten Gartelgruber und Dr. Rosenkranz.)
Generalsekretär Vilimsky argumentiert: „Der ‚aufgedeckte‘ Fall ist 2006 nicht nur wegen Verjährung, sondern auch wegen offensichtlicher Unglaubwürdigkeit der Vorwürfe rechtswirksam eingestellt worden.“ (Abg. Dr. Rosenkranz: Wir können froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben und nicht !)
Meine Damen und Herren, ich habe eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gemacht, denn ich wollte wissen, ob das, was die FPÖ behauptet, dass das alles falsch ist und in einem Disziplinarverfahren widerlegt wurde, stimmt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Die Antwort der Justizministerin war glasklar: „Die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen“ Lausch „gründete sich auf Verjährung. Eine inhaltliche Prüfung der Anschuldigungspunkte konnte damit nicht erfolgen.“
Damit ist klar (Ruf bei der FPÖ: Damit ist er schuldig?): All das, was Sie behauptet haben – ordentliches Verfahren, inhaltliche Prüfung – war eine Schutzbehauptung! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie haben wider besseres Wissen behauptet, dass das alles inhaltlich widerlegt ist, obwohl Sie wissen, dass das nicht stimmt. Im Gegenteil: Sie wissen, dass diese Vorwürfe Hand und Fuß haben, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)
Es stellt sich nur eine Frage: Hat Ihnen der Abgeordnete Lausch erzählt, dass das alles ordentlich geprüft worden ist, oder haben Sie wider besseres Wissen das selbst behauptet, um den Abgeordneten Lausch zu decken? (Abg. Dr. Rosenkranz: ist eine Frechheit von Ihnen! – Abg. Neubauer: Wer glauben Sie, dass Sie sind? So was nennt sich in Österreich Jurist!)
Meine Damen und Herren, ich habe mich natürlich auch dafür interessiert, warum es zur Verjährung gekommen ist. Und auch das kann sich die Justizministerin nicht erklären. Sie sagt: „Der Fehler unterlief bedauerlicher Weise der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz und ist – trotz hoher (zusätzlicher) Arbeitsbelastung und komplexer Rechtslage – nicht zu rechtfertigen.“
Damit ist klar, dass das, was wir immer vermutet haben, nämlich dass dieser Fall liegengelassen wurde, damit er nicht inhaltlich geklärt wird, sondern verjährt, eingetroffen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Gartelgruber. – Abg. Mag. Stefan: Verschwörungstheoretiker!)
Letzter Punkt: Ich habe dann gefragt, wenn es so schwerwiegende Vorwürfe gibt, und die angeblich – so wie es der Abgeordnete Lausch behauptet – alle nicht wahr sind, ob dann nicht der Abgeordnete Lausch möglicherweise ein Disziplinarverfahren gegen diese Kollegin, die diese Vorwürfe erhebt, eingebracht hat. Das wäre naheliegend, Sie werden beschuldigt, wehren sich rechtlich.
Ich habe auch gefragt, wenn diese Vorwürfe alle falsch wären, ob dann ein Disziplinarverfahren bei der Kollegin, die diese Vorwürfe erhoben hat, zu einer Verurteilung führen würde. Auch da war die Justizministerin glasklar: Ja, das würde zu einer Verurteilung führen, aber – oh, Überraschung – es hat nie eine Anzeige gegen diese Kollegin gegeben.
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