Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 171

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Ich bitte alle, einmal die jüngste Weltbankstudie anzuschauen. Sie weist Österreich an 134. Stelle von 185 Staaten hinsichtlich der Attraktivität für Unternehmensgründer aus. Da gibt es evidenten Handlungsbedarf. Warum? – Weil wir alle wissen, dass die öster­reichische Volkswirtschaft auf den kleinen und mittleren Unternehmen beruht, dass sie von diesen getragen wird und somit Wachstum und Beschäftigung von ihnen abhängen.

Das heißt, wir müssen einen massiven Impuls setzen, mit dem wir Unternehmens­gründer ermutigen, mit dem wir aber auch Unternehmensgründungen beschleunigen, verbilligen und erleichtern. Das erreichen wir mit diesem Gesellschaftsrechts-Ände­rungs­gesetz, mit der – wie ich sie immer nenne – Reform der GmbH zu einer maßge­schneiderten Gründer-GmbH.

Auch das Umfeld hat sich wesentlich verändert. Vier von fünf Unternehmen, die in Österreich gegründet werden, sind Dienstleistungsunternehmen.

Es ist bekannt, Herr Kollege Fichtenbauer, dass diese deutlich weniger Kapital brauchen als ein Produktionsunternehmen. Das gilt es zu berücksichtigen. Ebenso dürfen wir nicht die Veränderungen in den europäischen Gesellschaftsformen ignorie­ren, die mit unserer GmbH in harter Konkurrenz stehen. Im Durchschnitt wird ein Mindeststammkapital von 8 000 € verlangt. Das heißt, mit den vorgegebenen 10 000 € liegen wir ohnehin wieder an der Oberkante. Jedenfalls setzen wir einen starken Impuls, der den Weg zu mehr Unternehmen und mehr Unternehmensgründungen öffnen wird.

Neben der Herabsetzung des Mindeststammkapitals von 35 000 € auf 10 000 € sind es nicht zuletzt die weiteren Maßnahmen, die den Namen „Reform“ rechtfertigen. Diese sind die Senkung der jährlichen Mindest-KöSt von 1 750 € auf 500 € – das ist für Unternehmensgründer nicht unwesentlich – und die Reduktion der Notariatskosten des Gründungsaktes. Und es muss die Registereintragung nicht mehr in der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht werden. Dadurch ersparen wir dem Unternehmensgründer noch­mals Kosten. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt nun Befürchtungen – und ich gebe zu, man kann das eine und andere auch kritisch sehen, vor allem vom akademischen Gesichtspunkt –, dass wir mit der Kapital­herabsetzung den Gläubigerschutz zu stark erodieren. Das sehe ich nicht so: Vor allem aus meiner zivilberuflichen Praxis weiß ich, dass kein Unternehmen – und da stimme ich dir zu (in Richtung des Abg. Dr. Fichtenbauer) – in der Folge mit dem Mindest­stamm­kapital eine Expansion bewältigt. Es muss selbstverständlich Eigenkapital auf­bauen. Und das Eigenkapital definiert in der Folge seine Bonität, die es wiederum benötigt, um entsprechende Finanzierungen bei Banken zu bekommen.

Die zweite Befürchtung war, dass alle bisher bestehenden GmbHs jetzt blitzschnell eine Kapitalherabsetzung von 35 000 € auf 10 000 € durchführen könnten, von 17 500 € auf 5 000 €. Das halte ich auch für eine sehr theoretische Befürchtung, denn die Unternehmen werden sich hüten, wegen eines letztlich relativ geringen Betrages, den sie ausschütten könnten, ihre Bonität zu gefährden oder zu reduzieren.

Zum Schluss kommend: Ich bin sicher, dass dieses Gesetz der benötigte Reformschritt ist. Es wird den Wirtschaftsstandort durch mehr Unternehmensgründungen beleben. Aber – und das merke ich am Ende an –: Die Erleichterung und Ermutigung von Gründungen ist natürlich nicht ausreichend. Wir brauchen noch adäquate Finanzie­rungs­formen für solche Unternehmen. Unter Basel III werden das die Banken wahr­scheinlich nicht mehr alleine leisten können.

Daher: ergänzende Finanzierungen zu den klassischen Bankkrediten. Da nenne ich nun das Stichwort „Crowdfunding“ und schaue scharf in die Richtung unseres Koali-


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